Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92342 Freystadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,0 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

12,1 km vom Suchpunkt

13,0 km vom Suchpunkt

19,0 km vom Suchpunkt

20,8 km vom Suchpunkt

Freystädter Betriebe stimmen den geeigneten Lehrgang für ihre Beschäftigten mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Ein betrieblicher Anlass bedeutet noch keine pauschale Zusage zur Gebührenübernahme. Neben der Qualifizierung wird der vertrauliche Umgang mit betrieblichen Hilfeaufzeichnungen im Unternehmen berücksichtigt.
Für einen Freystädter Betrieb soll die erste Inhouse-Anfrage möglichst konkret sein. Nennen Sie der Schule Teilnehmerzahl, vorhandene Nachweise und einen möglichen Zeitraum. Der vorgesehene Raum und die tatsächliche Betriebsanschrift gehören ebenfalls dazu.
Der Anbieter erläutert, welche Ausbildung oder Fortbildung passt und welche organisatorische Vorbereitung nötig ist. Einzelne Personen können offene Lehrgänge anfragen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle nennt die Arbeitgeberangaben für eine direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Fragen Sie vor einer verbindlichen Zusage nach zusätzlichen Leistungen und möglichen gesonderten Kosten, damit das Angebot nachvollziehbar bleibt.

Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens eine entsprechend qualifizierte Ersthelferperson erforderlich. Diese Vorgabe betrifft die tatsächliche Besetzung am Arbeitsort und nicht die Zahl der Personen in einer Unterrichtsgruppe.
Eine Teilnahme kann beruflich veranlasst sein, ohne dass damit jede Gebührenfrage bereits beantwortet ist. Die Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Klären Sie diese Berechtigung für den vorgesehenen Auftrag. Die Bezeichnung betrieblicher Erste-Hilfe-Kurs ist allein noch keine individuelle Entscheidung des Trägers über Ihre konkrete Teilnahme. Beziehen Sie die Kostenplanung deshalb auf die tatsächlich geklärten Voraussetzungen.
Für Aufzeichnungen über tatsächlich geleistete Erste Hilfe verlangt die DGUV Vorschrift 1 eine vertrauliche Behandlung. Berücksichtigen Sie das, wenn im Unternehmen Informationen über eine Hilfeleistung weitergegeben werden. Die Dokumentation dient ihrem vorgesehenen betrieblichen Zweck und wird nicht wie eine allgemeine Mitteilung an die gesamte Belegschaft behandelt. Klären Sie den geeigneten Umgang intern. Die Teilnahme an einem Lehrgang allein legt die betrieblichen Zuständigkeiten dafür noch nicht fest.
Die persönliche Ausgangslage ist für den Lehrgang maßgeblich.
Vorhandene Nachweise berücksichtigen.
Geeigneten Schulungsbedarf zuordnen.
Gemeinsame Durchführung konkret abstimmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die reguläre Gebührenfrage wird mit den Vorgaben des zuständigen Trägers geklärt. Das Unternehmen berücksichtigt außerdem eigene Aufwendungen für Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten. Gesondert gewünschte Leistungen werden ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle vereinbart, damit die Bestellung und die internen Aufwendungen auseinandergehalten werden.
Trägerbedingungen und benötigte Angaben klären.
Arbeitsentgelt, erforderliche Fahrten und Zusatzwünsche berücksichtigen.
Gegenstand
Passende persönliche Qualifizierung
Gegenstand
Berechtigung nach dem zuständigen Träger
Gegenstand
Vertraulicher betrieblicher Umgang

Ausbildung und Fortbildung bestehen jeweils aus neun Einheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause sind zusätzlich vorgesehen. Planen Sie für die betreffende Person den vollständigen vereinbarten Ablauf ein; auch ein Inhouse-Lehrgang behält seinen regulären Umfang.
Die DGUV nennt einen höchstens zwei Jahre zurückliegenden Besuch bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Zeitliche und fachliche Voraussetzung werden gemeinsam am Nachweis geprüft. Die bloße Angabe, einmal einen Führerscheinkurs besucht zu haben, reicht für diese Einordnung nicht aus.
Der reguläre betriebliche Lehrgang erfordert Präsenzunterricht mit praktischen Aufgaben. Reine digitale Vermittlung erfüllt diesen Rahmen nicht. Die betreffenden Beschäftigten benötigen deshalb eine passende persönliche Teilnahme; eine Onlineinformation allein ist keine entsprechende Durchführung.