Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 29439 Lüchow (Wendland) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,5 km vom Suchpunkt

13,3 km vom Suchpunkt

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15,2 km vom Suchpunkt

33,9 km vom Suchpunkt

39,0 km vom Suchpunkt

Lüchow (Wendland) · Niedersachsen
Ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Lehrgang kann Beschäftigte Ihres Lüchower Betriebs zum gemeinsamen Lernen zusammenbringen. Praktische Aufgaben brauchen geeignete Materialien und persönliche Mitarbeit. Bei der Kostenplanung werden reguläre Lehrgangsgebühren und eigene betriebliche Aufwendungen mit ihrem jeweiligen Bezug betrachtet.

Eine bestätigte Inhouse-Schulung braucht mehr als einen freien Besprechungsraum. Die Ausbildungsstelle muss wissen, wie viele Personen teilnehmen sollen und welche Räumlichkeiten in Lüchow bereitstehen. Stimmen Sie die Durchführung ab, bevor Sie den Tag im Team fest einplanen.
Halten Sie fest, ob eine Ausbildung oder eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigt wird. Für einen einzelnen Beschäftigten kann ein öffentlicher Termin zweckmäßiger sein als eine Gruppenveranstaltung.
Unabhängig vom Unterrichtsort lohnt die vorherige Kostenklärung. Das Verfahren zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren legt der zuständige Unfallversicherungsträger fest. Fragen Sie nach den erforderlichen Nachweisen und lassen Sie mögliche weitere Positionen im Angebot ausweisen.
Für die vorbereitete betriebliche Teilnahme.
Eigene Übungsaufgaben ermöglichen.
Die Bedingungen des Unfallversicherungsträgers beachten.
Arbeitsentgelt und Fahrten berücksichtigen.
Die betriebliche Schulung findet regulär in Präsenz statt und enthält praktische Aufgaben. Beschäftigte arbeiten dabei nicht nur mit allgemeinen Informationen über Hilfe, sondern bearbeiten vorgesehene Übungsgegenstände selbst. In der Fortbildung wird beispielsweise Wiederbelebung mit AED in der Zwei-Helfer-Methode trainiert. Ein vereinbarter Unterricht im Unternehmen kann diese gemeinsame Lernarbeit am Standort ermöglichen. Die regulären fachlichen Anforderungen gelten dort ebenso wie bei einer anderen geeigneten Veranstaltung.
Die reguläre Fortbildung wird nicht in eine Grundausbildung integriert. Sie baut auf vorhandenen Kompetenzen auf und trainiert diese weiter. Der tatsächliche Bedarf wird als eigene Lehrgangsart benannt.
Erforderliche Lehrleistungen, Unterrichtsmaterialien, Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen zählen zum regulären Lehrgang. Ein ausdrücklich bestellter Sonderwunsch wird mit seinem tatsächlichen zusätzlichen Umfang betrachtet. Für die berechtigte Teilnahme gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Die vorgesehenen Unterrichtsbestandteile berücksichtigen.
Den ausdrücklich vereinbarten Wunsch zuordnen.
Einordnung
Teil der persönlichen Qualifizierung
Einordnung
Berechtigte Übernahme nach Trägerbedingungen
Einordnung
Aufwendungen des Arbeitgebers
Eine mögliche Übernahme berechtigter regulärer Kursgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Ausdrücklich gewünschte zusätzliche Leistungen werden mit ihrem eigenen Umfang betrachtet. Zur internen Kalkulation gehören deshalb mehrere Kostenpositionen mit verschiedenen Bezügen. Die Aussage, dass reguläre Gebühren übernommen werden können, beschreibt für sich genommen weder alle Arbeitgeberaufwendungen noch jeden zusätzlich vereinbarten Leistungswunsch.

Grundsätzlich nennt die DGUV einen Abstand von zwei Jahren. Die Fortbildung sichert und erweitert erworbene Kompetenzen durch Training. Der entsprechende Lehrgang wird bei einer für betriebliche Erste Hilfe ermächtigten Stelle besucht.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Zusätzlich kommen mindestens 45 Minuten Pausen hinzu. Auch eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung folgt diesem regulären Unterrichtsrahmen für die Gruppe.
Üblicherweise sind zehn bis fünfzehn Personen vorgesehen. Zwanzig bleiben auch mit Ausbildungshelfer die absolute Obergrenze. Bei von Anfang an geplanten sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung bei Übungen und Gruppenarbeit.
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