Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 15859 Storkow (Mark) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,6 km vom Suchpunkt

18,5 km vom Suchpunkt

19,0 km vom Suchpunkt

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20,0 km vom Suchpunkt

22,1 km vom Suchpunkt

Storkow (Mark) · Brandenburg
Storkower Unternehmen stimmen geeignete Ausbildungen und Fortbildungen mit einer ermächtigten Stelle ab. Zur betrieblichen Ersten Hilfe gehören darüber hinaus der Umgang mit Hilfeaufzeichnungen und eine nutzbare Ausstattung. Diese Aufgaben werden im Unternehmen organisiert; ein möglicher Inhouse-Lehrgang wird für die tatsächliche Gruppe vereinbart.

Ein Storkower Betrieb möchte mehrere Kursbuchungen koordinieren. Halten Sie fest, für welche Beschäftigten bereits ein konkreter Platz bestätigt ist und welche Anfragen noch offen sind. So lassen sich weitere Schritte mit der Schule gezielt abstimmen.
Für einen Inhouse-Tag werden Gruppengröße und Raum an einem bestimmten Standort vereinbart. Ausbildung oder Fortbildung richten sich nach den vorhandenen Nachweisen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert das betriebliche Anmeldeverfahren und mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und Kosten gehören vor einer verbindlichen Zusage zu den Angaben, die intern weitergegeben werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Übernahme regulärer betrieblicher Lehrgangsgebühren sind die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers maßgeblich. Die Ausbildungsstelle erläutert die erforderlichen Angaben. Zusätzlich gewünschte Leistungen werden mit ihrem Umfang gesondert vereinbart und in der betrieblichen Bestellung entsprechend berücksichtigt.
Voraussetzungen und benötigte Arbeitgeberangaben klären.
Regulären Lehrgang und Zusatzwünsche benennen.
Für reguläre Lehrgänge ist eine gedruckte Informationsschrift für die Teilnehmenden vorgesehen. Sie bezieht sich auf die Inhalte der Schulung. Die Besonderheiten des eigenen Arbeitsorts werden daneben im Betrieb erläutert: Eine allgemeine Teilnehmerinformation benennt nicht automatisch Ihre zuständigen Personen oder den innerbetrieblichen Hilfeweg. Unterscheiden Sie deshalb beim Weitergeben von Informationen, ob ein allgemeiner Lerninhalt oder eine konkrete örtliche Zuständigkeit erklärt werden soll.
Nach der DGUV Vorschrift 1 ist jede geleistete Erste Hilfe zu dokumentieren. Die Aufzeichnung hängt damit nicht allein davon ab, ob eine Situation besonders schwerwiegend erschien. Organisieren Sie im Betrieb einen geeigneten Umgang mit solchen Einträgen. Für die Aufzeichnungen gelten fünf Jahre Aufbewahrung und vertrauliche Behandlung. Die betriebliche Organisation berücksichtigt deshalb sowohl die tatsächliche Erfassung der Hilfe als auch den Umgang mit den entstandenen Informationen.
Nicht jeder Schulungsbedarf erfordert einen eigenen Inhouse-Tag. Für einzelne Beschäftigte können geeignete offene Veranstaltungen angefragt werden. Beziehen Sie die Anfrage auf den persönlichen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf und klären Sie die tatsächlichen Möglichkeiten mit der ermächtigten Ausbildungsstelle.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Bereich | Gegenstand |
|---|---|
| Qualifizierung | Geeigneten Lehrgang besuchen |
| Hilfeaufzeichnung | Tatsächlich geleistete Erste Hilfe dokumentieren |
| Ausstattung | Verbrauchte oder unbrauchbare Mittel ersetzen |
Anerkannte Qualifikationen helfen bei der Zuordnung.
Geeignete Grundlagen erwerben.
Regelmäßig in der Regel alle zwei Jahre vorsehen.
Gemeinsame Durchführung mit der Schule besprechen.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause sind zusätzlich erforderlich. Berücksichtigen Sie für die Beschäftigten den vollständigen mit der Ausbildungsstelle vereinbarten Ablauf und nicht ausschließlich die reine Unterrichtszeit.
Die Teilnehmerzahl eines regulären Lehrgangs ist auf höchstens zwanzig begrenzt. Nennen Sie den tatsächlichen Bedarf des Unternehmens. Die passenden Durchführungen werden dann anhand der vorgesehenen Personen und ihrer benötigten Ausbildung oder Fortbildung abgestimmt.
Der reguläre betriebliche Unterricht findet in Präsenz mit praktischen Aufgaben statt. Eine ausschließlich digitale Vermittlung reicht dafür nicht aus. Organisieren Sie deshalb für die vorgesehenen Beschäftigten eine geeignete persönliche Teilnahme am vereinbarten Lehrgang.
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