Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06901 Kemberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,8 km vom Suchpunkt

24,7 km vom Suchpunkt

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Kemberger Unternehmen klären geeignete Lehrgänge mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Die betriebliche Planung berücksichtigt neben möglichen übernommenen Kursgebühren auch eigene Aufwendungen. Unabhängig vom Unterricht bleiben Informationen zur Ersten Hilfe am Arbeitsort erforderlich. Inhouse-Schulungen werden anhand der tatsächlichen Gruppe und Durchführung abgestimmt.
Ein Kemberger Betrieb möchte die Teilnahme seiner Beschäftigten nach mehreren Rückmeldungen endgültig bestätigen. Geben Sie der Schule eine aktuelle gemeinsame Übersicht, damit vorläufige Angaben ersetzt werden können. Ausbildungs- und Fortbildungsbedarf sollten für die vorgesehenen Personen geklärt sein.
Für einen Inhouse-Tag wird ein tatsächlicher Standort mit abgestimmtem Raum vereinbart. Einzelne offene Kursplätze können separat angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Lassen Sie zusätzliche Leistungen sowie gesonderte Kosten vor der verbindlichen Buchung zum konkreten Auftrag benennen.
| Bereich | Gegenstand |
|---|---|
| Lehrgang | Geeignete persönliche Qualifikation |
| Aufwendungen | Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten |
| Betriebsinformation | Einrichtungen und Hilfewege am Standort |
Die erforderliche Ersthelferzahl richtet sich bei mehr als zwanzig anwesenden Versicherten auch nach der Betriebsart. Für Verwaltungs- und Handelsbetriebe nennt die DGUV Vorschrift 1 mindestens fünf Prozent, für sonstige Betriebe mindestens zehn Prozent. Kindertageseinrichtungen und Hochschulen haben besondere Vorgaben. Ordnen Sie das eigene Unternehmen deshalb dem zutreffenden Rahmen zu; die beiden allgemeinen Prozentwerte sind keine frei wählbaren Alternativen für denselben Betrieb.
Die Frage nach der Gebührenübernahme beantwortet nicht die gesamte betriebliche Kostenplanung. Nach den DGUV-Angaben trägt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung und erforderliche Fahrkosten der Beschäftigten. Berücksichtigen Sie diese Aufwendungen für die vorgesehene Teilnahme. Für die Entscheidung zwischen tatsächlich angebotenen Durchführungen kann daher auch der Arbeitsablauf im Unternehmen bedeutsam sein. Ein Lehrgang ohne eigene reguläre Kursgebühr bedeutet für den Betrieb nicht automatisch, dass überhaupt keine Aufwendungen entstehen.
Ob der zuständige Unfallversicherungsträger berechtigte Kursgebühren übernimmt, richtet sich nach seinen Vorgaben. Für den vorgesehenen Lehrgang werden die benötigten Angaben geklärt. Sollen zusätzlich weitere Leistungen bestellt werden, werden diese mit ihrem Umfang ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle vereinbart.
Berechtigung und Trägerverfahren prüfen.
Zusätzlichen Umfang ausdrücklich abstimmen.
Die tatsächlich vorgesehenen Beschäftigten sind der Ausgangspunkt.
Vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Den geeigneten Lehrgang bestimmen.
Gemeinsame Durchführung konkret vereinbaren.
Für reguläre Lehrgänge ist eine gedruckte Informationsschrift vorgesehen. Eine elektronische Ausgabe darf diese ergänzen, ersetzt sie jedoch nicht. Berücksichtigen Sie diese Unterscheidung, wenn Sie nach den vorgesehenen Teilnehmerunterlagen fragen.
Ausbildung und Fortbildung dauern jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Für den beruflichen Besuch wird daher der gesamte mit der Ausbildungsstelle vereinbarte Ablauf berücksichtigt, einschließlich der Pausen.
Ein regulärer Lehrgang umfasst höchstens zwanzig Personen. Diese Grenze gilt für die Unterrichtsgruppe. Wenn mehr Beschäftigte qualifiziert werden sollen, klären Sie mit der Ausbildungsstelle, welche geeigneten Veranstaltungen für den tatsächlichen Bedarf vorgesehen werden können.
Nach den DGUV-Angaben müssen zwei Bedingungen gemeinsam erfüllt sein: höchstens zwei Jahre seit dem Besuch und Durchführung durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle. Beziehen Sie die Prüfung auf den tatsächlichen persönlichen Nachweis, bevor weiterer Schulungsbedarf zugeordnet wird.