Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 36110 Schlitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,7 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

12,9 km vom Suchpunkt

14,9 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

16,1 km vom Suchpunkt

Schlitz · Hessen
Die Fortbildung verbindet einen verbindlichen Kern mit ergänzenden Themen nach Bedarf. Für praktische Aufgaben werden geeignete und hygienisch vorbereitete Unterrichtsmittel gebraucht. Ihr Schlitzer Betrieb berücksichtigt diese Grundlagen, wenn Beschäftigte eine reguläre Fortbildung besuchen oder eine Inhouse-Veranstaltung vereinbart wird.

Der nächste freie Termin ist nur dann hilfreich, wenn er zur benötigten Schulung gehört. Klären Sie im Unternehmen, ob Beschäftigte eine Ersthelfer-Ausbildung oder eine Fortbildung besuchen sollen. Erst danach werden Plätze und Termine sinnvoll vergleichbar.
Benennen Sie eine Ansprechperson für die Gruppenorganisation. Für einen Inhouse-Kurs in Schlitz sammelt sie die Teilnehmerzahl und Informationen zum Raum. Der Anbieter kann damit beurteilen, unter welchen Bedingungen Unterricht am vorgeschlagenen Ort möglich ist.
Zum Auftrag gehört außerdem die Abrechnung. Berechtigte betriebliche Kursgebühren können nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Prüfen Sie dessen Anforderungen; zusätzliche Leistungen müssen im Angebot erkennbar sein, bevor die Gruppe verbindlich gebucht wird.
Für die reguläre Fortbildung.
Die vorgesehenen Grundlagen berücksichtigen.
Den tatsächlichen Themenbedarf benennen.
Die geeignete Nutzung der Übungsmittel beachten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erforderliche Ausbildungs- und Übungsmaterialien samt Aufbereitung gehören zur regulären Lehrgangsleistung. Dazu kommen die vorgesehenen Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen. Eine Übernahme berechtigter regulärer Gebühren folgt den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Vorgesehene Unterrichtsbestandteile berücksichtigen.
Die Bedingungen des Trägerverfahrens beachten.
Der Grundsatz verlangt funktionsfähige Übungsgeräte für Wiederbelebung und ein AED-Demonstrationsgerät. Für die Beatmungsübung steht jeder Person eine eigene geeignete Gesichtsmaske zur Verfügung. Zur gemeinsamen Verwendung der Geräte gehört eine nachvollziehbare hygienische Aufbereitung nach dem vorgesehenen Verfahren. Die Ausbildungsstelle muss diese Voraussetzungen sicherstellen. Sie gelten für die eingesetzten Unterrichtsmittel unabhängig davon, ob der Lehrgang in einem Schulungsraum oder am ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Ort stattfindet.
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Obligatorische Inhalte | Gemeinsamer Fortbildungskern |
| Optionale Themen | Bedarfsbezogene Ergänzungen |
| Übungshygiene | Voraussetzung der Materialnutzung |

Betriebliche Ersthelfende sollen grundsätzlich alle zwei Jahre fortgebildet werden. Die Fortbildung ist ein eigener Lehrgang und wird nicht in eine reguläre Grundausbildung integriert.
Zum obligatorischen Fortbildungsrahmen gehören unter anderem eigenes Schutzverhalten, Notruf, psychische Betreuung, Wärmeerhalt und Wundversorgung. Hinzu kommen Bewusstseins- und Atemkontrolle, Wiederbelebung mit AED sowie betriebliche Dokumentationsverfahren. In der optionalen Übersicht stehen beispielsweise Augenverletzungen, Sportverletzungen, Vergiftungen und Amputationsverletzungen. Die Auswahl zusätzlicher Gegenstände erfolgt entsprechend dem Bedarf. Die Übersicht unterscheidet damit den gemeinsamen fachlichen Kern von ergänzenden Themen für die betreffende Zielgruppe.
Vorgesehen sind neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Mindestens drei Pausen mit insgesamt wenigstens 45 Minuten kommen hinzu. Dieser Rahmen gilt ebenfalls bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Schulung für Beschäftigte.
Die Unterweisung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit muss bei Bedarf wiederholt werden, mindestens jedoch einmal jährlich. Sie ist zu dokumentieren und behandelt insbesondere arbeitsbezogene Gefährdungen und deren Verhütung.
Die reguläre betriebliche Fortbildung setzt Präsenz und praktische Aufgaben voraus. Ein ausschließlich digital vermitteltes Informationsangebot erfüllt diese Anforderungen nicht. Für die betreffenden Beschäftigten muss ein entsprechender persönlicher Lehrgangsbesuch möglich sein.