Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04442 Zwenkau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,0 km vom Suchpunkt

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Eine Inhouse-Durchführung bezieht den Unterricht auf den vereinbarten Unternehmensstandort. Der reguläre Ausbildungsrahmen mit neun Unterrichtseinheiten und dem vorgesehenen Leitfaden bleibt dabei bestehen. Zwenkauer Betriebe können außerdem organisatorische Bestandteile der regulären Kursgebühr einordnen, darunter Teilnehmerinformation, Bescheinigung und die Bearbeitung der Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger.
Ein Unternehmen in Zwenkau möchte einen eigenen Unterrichtsraum für eine Inhouse-Schulung nutzen. Übermitteln Sie dem Anbieter die Raumangaben, bevor ein Termin als sicher gilt. So können praktische Übungen und organisatorischer Ablauf gemeinsam abgestimmt werden.
Zur Anfrage gehören die Gruppengröße und die Unterscheidung zwischen Ausbildung und Fortbildung. Halten Sie außerdem fest, wer der Schule am Tag selbst den Zugang ermöglicht. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert, welche Unterlagen für die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren benötigt werden. Eventuelle weitere Kosten und zusätzliche Leistungen sollten vor der Auftragsbestätigung benannt sein.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die DGUV nennt bei der regulären Kursgebühr neben dem Unterricht auch Teilnehmerinformationen, Teilnahmebescheinigungen sowie Verwaltungsaufwand einschließlich der Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger. Die genannten Bestandteile betreffen damit Unterlagen und Organisation des Lehrgangs. Die Gebührenbeschreibung bezieht sich auf diesen regulären Rahmen. Sie nennt keinen tatsächlichen örtlichen Preis und beantwortet nicht automatisch, ob ein zusätzlich gewünschter Umfang außerhalb des regulären Lehrgangs enthalten ist.
Der DGUV-Grundsatz sieht für die reguläre Qualifizierung einen verbindlichen Ausbildungsrahmen und Präsenzunterricht vor. Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Eine entsprechende Inhouse-Vereinbarung ändert den Unterrichtsort, schafft aber keinen verkürzten betrieblichen Sonderlehrgang außerhalb dieses Rahmens. Für die Gruppe gelten die Inhalte und praktischen Anteile des vorgesehenen Leitfadens. Die Angaben beschreiben den nationalen Rahmen, keine konkrete Zusage für einen Termin am Zwenkauer Standort.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt ihre Bedingungen für berechtigte Lehrgangsgebühren.
Die benötigten Angaben für die Abrechnung erfragen.
Die Unterlagen mit der Schule dem tatsächlichen Lehrgang zuordnen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Inhouse-Vereinbarung | Der Unterrichtsort innerhalb des regulären Rahmens |
| Neun Unterrichtseinheiten | Der jeweilige reguläre Umfang von Aus- oder Fortbildung |
| Teilnahmeunterlagen und Abrechnung | Organisatorische Bestandteile der regulären Kursgebühr |
Die Angaben betreffen Durchführungsform und Gebührenrahmen.
Den vereinbarten Ort vom Unterrichtsrahmen unterscheiden.
Die vorgesehenen Inhalte und praktischen Anteile beibehalten.
Information, Nachweis und Abrechnung als Bestandteile erkennen.
Zu den neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Die Vorgabe beschreibt den regulären Rahmen der Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten werden vom Arbeitgeber getragen. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger betrifft einen anderen Kostenbestandteil; die eigenen Aufwendungen bleiben bei der betrieblichen Planung zu berücksichtigen.
Vorgesehen ist eine Informationsschrift je teilnehmender Person, mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Medien können diese ergänzen, ersetzen nach dem DGUV-Grundsatz die vorgesehene gedruckte Fassung aber nicht.