Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 79725 Laufenburg (Baden) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,3 km vom Suchpunkt

13,4 km vom Suchpunkt

27,5 km vom Suchpunkt

29,2 km vom Suchpunkt

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Für Laufenburger Beschäftigte wird der Schulungsbedarf anhand der anerkannten bisherigen Qualifikation eingeordnet. Ausbildung und Fortbildung sind verschiedene Lehrgänge. Bei einer Inhouse-Anfrage werden neben dem tatsächlichen Standort auch die Bedingungen für den Unterricht besprochen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die geeignete Durchführung.
Ein Laufenburger Betrieb möchte einen Kurs an seinem badischen Standort durchführen lassen. Nennen Sie der Schule vollständige Anschrift und Postleitzahl, damit der tatsächliche Unterrichtsort eindeutig ist. Der vorgesehene Raum wird für die Gruppe abgestimmt.
Die Schule ordnet Ausbildung oder Fortbildung dem vorhandenen Nachweis zu. Einzelne Personen können offene Lehrgänge anfragen. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Fragen Sie nach den nötigen Arbeitgeberangaben, enthaltenen Leistungen und möglichen weiteren Kosten. Vor einer verbindlichen Zusage sollte der konkrete Inhouse-Auftrag auf beiden Seiten klar sein.
Die notwendigen Unterrichtsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung gehören zum regulären Gebührenrahmen. Für berechtigte betriebliche Teilnahmen richtet sich die Übernahme nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Wünsche über diesen Rahmen hinaus werden ausdrücklich als weitere Leistungen mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Trägerbedingungen und benötigte Arbeitgeberangaben klären.
Umfang und gesonderte Vereinbarung benennen.
In einem regulären Lehrgang werden Fortbildungsteilnehmende nicht einfach in eine Ausbildung integriert. Ordnen Sie die vorgesehenen Beschäftigten daher dem tatsächlich benötigten Lehrgang zu. Dass beide Formen neun Unterrichtseinheiten umfassen, macht sie nicht zu derselben Veranstaltung. Nennen Sie der Ausbildungsstelle die anerkannten bisherigen Qualifikationen und den daraus abgeleiteten Bedarf. So wird eine passende Durchführung angefragt, statt eine gemeinsame Gruppe allein nach einem freien Tag zusammenzustellen.
Die Schulungsart folgt dem persönlichen Bedarf.
Geeignete Grundlage erwerben.
Vorhandene Fähigkeiten regelmäßig festigen.
Den tatsächlichen Nachweis berücksichtigen.
Die Teilnahmebescheinigung setzt die regelmäßige Teilnahme am Lehrgang voraus. Außerdem muss sich die Lehrkraft von den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt haben. Ein zuvor bestellter Platz ist deshalb vom Nachweis über den tatsächlich absolvierten Unterricht zu unterscheiden.
Gegenstand
Ausbildung und Fortbildung passend zuordnen
Gegenstand
Nutzbare Bedingungen für die Gruppe
Gegenstand
Praktisches Lernen in Präsenz ermöglichen
Für geeigneten Unterricht werden neben Platz auch ausreichende Beleuchtung sowie Sitz- und Schreibmöglichkeiten benötigt. Waschgelegenheiten und Toiletten gehören ebenfalls zu den räumlichen Rahmenbedingungen. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle die tatsächlich nutzbaren Einrichtungen für einen Inhouse-Lehrgang. Eine Raumbezeichnung allein sagt noch wenig darüber aus, wie die Gruppe dort lernen kann. Die Schule prüft die vorgesehenen Bedingungen im Zusammenhang mit der geplanten Durchführung.
Für betriebliche Ersthelfer ist eine Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Betrachten Sie hierfür die tatsächlich absolvierten Lehrgänge der betreffenden Beschäftigten. Offene Fragen zum weiteren Bedarf werden anhand der anerkannten Qualifikationen mit der Ausbildungsstelle geklärt.
Die DGUV lässt eine Berücksichtigung unter zwei Voraussetzungen zu: Der Besuch liegt höchstens zwei Jahre zurück und erfolgte bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Beide Merkmale müssen am jeweiligen Nachweis geprüft werden; die Bezeichnung Führerscheinkurs allein beantwortet die Frage nicht.
Für einzelne Beschäftigte können passende offene Lehrgänge angefragt werden. Ein eigener Inhouse-Termin ist keine Voraussetzung jeder betrieblichen Teilnahme. Besprechen Sie die tatsächlichen Möglichkeiten mit der Ausbildungsstelle anhand des persönlichen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarfs.
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