Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 39606 Osterburg (Altmark) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
22,9 km vom Suchpunkt

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Die DGUV-Mindestzahl richtet sich nach anwesenden Versicherten und bei größeren Gruppen nach der Betriebsart. Osterburger Betriebe unterscheiden außerdem zwei Zuständigkeiten: Die Ausbildungsstelle dokumentiert den absolvierten Lehrgang; der Arbeitgeber wählt die für die betriebliche Ersthelferfunktion vorgesehenen Personen aus. Eine Schulungsbescheinigung beschreibt damit die Qualifizierung.
Für eine Osterburger Betriebsgruppe wird ein gemeinsamer Erste-Hilfe-Tag vorbereitet. Benennen Sie zunächst die vorgesehenen Personen und den benötigten Ausbildungsstand. Damit kann eine ermächtigte Schule ein passendes Angebot für einen offenen Lehrgang oder eine eigene Gruppe erstellen.
Wünschen Sie Inhouse-Unterricht, geben Sie die tatsächliche Betriebsanschrift und den Raum an. Die organisatorischen Absprachen sollten vor der Terminbestätigung abgeschlossen sein. Lassen Sie sich außerdem erklären, welche Arbeitgeberunterlagen für eine direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren benötigt werden. Weitere Leistungen und mögliche gesonderte Kosten werden anhand des konkreten Angebots geklärt.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten muss nach den DGUV-Hinweisen mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Bei mehr als zwanzig gelten fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben sowie zehn Prozent in sonstigen Betrieben. Die Bezugsgröße sind jeweils die anwesenden Versicherten. Die beiden Prozentwerte beschreiben unterschiedliche Betriebsarten; sie sind nicht zwei frei wählbare Berechnungsvarianten für dieselbe betrieblich festgestellte Zuordnung.
Für betriebliche Ersthelfer ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt ihre Bedingungen für berechtigte Lehrgangsgebühren.
Die erforderlichen Angaben beim eigenen Träger feststellen.
Die Unterlagen mit der Schule den tatsächlichen Teilnahmen zuordnen.
Worauf achten?
Mindestens ein verfügbarer Ersthelfer
Worauf achten?
Der zur Betriebsart gehörende Mindestanteil
Worauf achten?
Die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Schule und Arbeitgeber
Die Angaben betreffen Mindestzahl und betriebliche Auswahl.
Die vorgeschriebene Bezugsgruppe betrachten.
Die zugehörigen fünf oder zehn Prozent zuordnen.
Die Zuständigkeit für die Ersthelferauswahl erkennen.
Die Ausbildungsstelle bescheinigt den Lehrgang bei regelmäßiger Teilnahme und wenn die Lehrkraft vom Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten überzeugt ist. Die Auswahl geeigneter betrieblicher Ersthelfer liegt beim Arbeitgeber. Nach den DGUV-Hinweisen berücksichtigt er dafür individuelle persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen. Der Schulungsnachweis dokumentiert somit die Qualifizierung; die Auswahl bezieht sich auf die Eignung für die Funktion im Unternehmen. Beide Zuständigkeiten gehören zur betrieblichen Einordnung einer Person.
Beide regulären Lehrgangsarten umfassen neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen zusätzlich hinzu; die Angaben beschreiben den Rahmen der jeweiligen betrieblichen Qualifizierung.
Für eine Ausbildungsgruppe werden zehn bis fünfzehn Personen als üblich genannt. Mit einem Ausbildungshelfer sind bis zu zwanzig Teilnehmende möglich; die Aussage bezieht sich auf die Durchführung des Lehrgangs.
Dafür ist die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anzusprechen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren direkt mit diesem Träger ab; eine direkte Erstattung an Mitgliedsunternehmen ist nicht vorgesehen.
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