Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 93155 Hemau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,9 km vom Suchpunkt

15,7 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

18,4 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

Berechtigte reguläre Kursgebühren berücksichtigen nach den DGUV-Hinweisen auch qualifiziertes Lehrpersonal, ärztliche Fachaufsicht und Haftpflichtversicherung. Hemauer Betriebe können außerdem Ausbildung und Fortbildung trotz gleichen Unterrichtsumfangs auseinanderhalten: Die Fortbildung knüpft an vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten an; ihre Teilnehmenden werden nicht in einen Ausbildungslehrgang integriert.
Ein Hemauer Arbeitgeber möchte ein erhaltenes Schulungsangebot intern freigeben. Kontrollieren Sie, ob Teilnehmerzahl, Ausbildungsbedarf und Durchführungsort richtig übernommen wurden. Fehlende Angaben lassen sich mit der Schule klären, bevor Beschäftigte verbindlich eingeplant werden.
Bei einem Inhouse-Kurs gehört auch die Absprache über Raum und Zugang dazu. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert, welche Unterlagen eine direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren ermöglichen. Zusätzliche Leistungen und gesonderte Kosten sollten im Angebot erkennbar sein. Nach der Bestätigung erhält die Gruppe die konkrete Anschrift, den Unterrichtsbeginn und die vereinbarten Hinweise zur Teilnahme.
Die Angaben betreffen Qualität und die passende Qualifizierungsform.
Einen Bestandteil der regulären Kursgebühr erkennen.
Weitere genannte Qualitätsbestandteile zuordnen.
Ausbildung und Fortbildung trotz gleichen Umfangs unterscheiden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse nennt die Bedingungen für berechtigte Lehrgangsgebühren.
Die erforderlichen Angaben zur Abrechnung feststellen.
Die Unterlagen mit der Schule dem tatsächlichen Lehrgang zuordnen.
Die DGUV zählt zu den Bestandteilen der regulären Kursgebühr unter anderem qualifizierte Lehrkräfte, ärztliche Fachaufsicht und die erforderliche Haftpflichtversicherung. Die Gebühr beschreibt somit mehr als die bloße Nutzung eines Raums für einige Stunden. Die genannten Bestandteile gehören zum vorgesehenen Qualitätsrahmen der Ausbildung. Daraus wird weder ein konkreter örtlicher Preis noch die Besetzung einer bestimmten Hemauer Veranstaltung abgeleitet; die Aussage betrifft den national beschriebenen Kostenrahmen.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Fortbildung soll jedoch bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten sichern und erweitern. Der DGUV-Grundsatz schließt aus, Teilnehmende einer Fortbildung in einen Ausbildungslehrgang zu integrieren. Die gemeinsame Unterrichtsdauer ist deshalb kein Grund, beide Gruppen im selben Ausbildungslehrgang zusammenzuführen. Die Aussagen betreffen Unterrichtsumfang, Lernziel und die vorgesehene Trennung der Lehrgangsarten.
Worauf achten?
Auch personelle Qualitätsbestandteile und Versicherung
Worauf achten?
Keine Gleichsetzung der beiden Lehrgangsarten
Worauf achten?
Keine Integration in einen Ausbildungslehrgang
Zusätzlich zu den neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Die DGUV nennt diese Vorgabe für die reguläre Ausbildung und Fortbildung in Erster Hilfe.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Die direkte Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren mit dem Unfallversicherungsträger betrifft einen anderen Kostenbestandteil; diese eigenen betrieblichen Aufwendungen werden gesondert bei der Organisation berücksichtigt.
Der DGUV-Grundsatz verlangt eine Informationsschrift pro Person, mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Medien sind ergänzend möglich; die vorgesehene gedruckte Unterlage bleibt jedoch Bestandteil des beschriebenen Rahmens.