Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 38871 Ilsenburg (Harz) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,3 km vom Suchpunkt

8,7 km vom Suchpunkt

9,4 km vom Suchpunkt

17,7 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

21,2 km vom Suchpunkt

Ilsenburg (Harz) · Sachsen-Anhalt
Der Ersthelferlehrgang vermittelt Fähigkeiten für Hilfeleistungen. Im Ilsenburger Betrieb müssen außerdem die vorhandenen Einrichtungen und Personen zur Ersten Hilfe bekannt sein. Qualifizierung einzelner Beschäftigter und Information der Belegschaft gehören damit zur betrieblichen Vorbereitung.

Schicken Sie eine Person zu einem öffentlichen Termin, oder soll eine Gruppe gemeinsam lernen? Diese Entscheidung hängt auch davon ab, ob eine Ausbildung oder eine Fortbildung gebraucht wird. Halten Sie den konkreten Bedarf fest, bevor Sie nach freien Plätzen fragen.
Für einen Inhouse-Kurs in Ilsenburg geht die Anfrage über eine Terminreservierung hinaus. Die Ausbildungsstelle benötigt Informationen zum vorgesehenen Unterrichtsraum und muss die Durchführung dort zusagen. Erst danach lässt sich der Tag für die Gruppe verbindlich organisieren.
Auch die Gebühren sollten vorab geklärt sein. Eine direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren richtet sich nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers. Lassen Sie sich erforderliche Unterlagen nennen und besprechen Sie mögliche zusätzliche Leistungen mit dem Anbieter.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren können nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers übernommen werden. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Diese Positionen werden für die geplante Teilnahme mit ihrer jeweiligen Zuständigkeit berücksichtigt.
Trägerbedingungen für die Teilnahme klären.
Arbeitsentgelt und Fahrten einbeziehen.

Für betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Sie trainiert vorhandene Fähigkeiten weiter und wird nicht in einen regulären Grundkurs integriert.
Bedeutung
Information zur örtlichen Hilfeorganisation
Bedeutung
Vermittlung im jeweiligen Lehrgang
Bedeutung
Weiteres Training vorhandener Kompetenzen
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt Hinweise zur Ersten Hilfe durch Aushang oder in einer anderen geeigneten schriftlichen Form. Genannt werden Notruf, Einrichtungen, Erste-Hilfe-Personal sowie heranzuziehende Ärzte und Krankenhäuser. Die Angaben müssen aktuell bleiben. Für die Beschäftigten entsteht daraus eine Information zur tatsächlichen Organisation am Arbeitsplatz. Ein bereits absolvierter Lehrgang macht diese standortbezogenen Angaben nicht entbehrlich; die betriebliche Zuständigkeit besteht neben der Schulung einzelner Personen.
In der Grundausbildung wird die Wiederbelebung einschließlich Beatmung mit Schwerpunkt Einhelfermethode als Teilnehmerübung genannt. Die AED-Einbindung ist dort als Ausbilderdemonstration aufgeführt. In der Fortbildung sieht die praktische Übersicht dagegen Wiederbelebung mit AED in der Zwei-Helfer-Methode als Teilnehmerübung vor. Wundversorgung sowie Bewusstseinskontrolle, Atemkontrolle und Seitenlage gehören ebenfalls zur praktischen Bearbeitung. Die Lehrgangsart ist damit auch für die Zuordnung der beschriebenen Unterrichtsaufgaben von Bedeutung.
Für den Betrieb und die vorgesehenen Ersthelfenden.
Örtliche Einrichtungen und Personen bekannt machen.
Die betrieblichen Angaben weiterführen.
Die vorgesehenen Lernformen der Lehrgangsart zuordnen.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Bei ausdrücklich vereinbartem Inhouse-Unterricht wird derselbe reguläre Zeitrahmen für die geplante Gruppe berücksichtigt.
Üblicherweise umfasst ein Lehrgang zehn bis fünfzehn Personen. Zwanzig sind auch mit Ausbildungshelfer die Obergrenze. Für von Anfang an geplante sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung für praktische Aufgaben und Gruppenarbeit.
Eine bestimmte verbindliche Form ist für die Bestellung nicht vorgeschrieben. Die DGUV empfiehlt eine schriftliche Festlegung durch den Arbeitgeber. Die Übertragung der betrieblichen Aufgabe wird dabei von der passenden Schulungsqualifikation unterschieden.
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