Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 31167 Bockenem sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

10,4 km vom Suchpunkt

11,1 km vom Suchpunkt

16,0 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

19,1 km vom Suchpunkt

Bockenemer Unternehmen ordnen Ausbildung und Fortbildung nach den persönlichen Voraussetzungen ihrer Beschäftigten zu. Die Abstimmung erfolgt mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Für Inhouse werden die konkrete Gruppe, der tatsächliche Unterrichtsstandort und die nutzbaren Raumbedingungen beschrieben.
Ein Bockenemer Betrieb prüft ein Angebot für einen Kurs am Arbeitsplatz. Vergleichen Sie die beschriebene Teilnehmergruppe und den Ausbildungsbedarf mit Ihrer Anfrage. Wenn Angaben fehlen, sollten diese vor einer verbindlichen Annahme ergänzt werden.
Raum und Standort werden mit der Schule konkret abgestimmt. Für Einzelpersonen können offene Lehrgänge angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert das betriebliche Anmeldeverfahren und den direkten Abrechnungsweg berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Lassen Sie zusätzliche Leistungen und mögliche gesonderte Kosten zum tatsächlichen Auftrag verständlich benennen, damit intern dieselben Leistungen freigegeben werden, die anschließend bestätigt sind.
| Bereich | Information |
|---|---|
| Personen | Voraussetzungen und benötigte Lehrgangsart |
| Praxisfragen | Allgemeiner Lernbedarf aus den Tätigkeiten |
| Inhouse | Konkrete Raumbedingungen und Anschrift |
Den Bedarf mit konkreten Angaben verbinden.
Regelmäßig alle zwei Jahre planen.
Tatsächlich nutzbare Bedingungen nennen.
Die Unterrichtsanschrift erläutern.
Sammeln Sie im Betrieb, welche allgemeinen Fragen aus den Tätigkeiten der vorgesehenen Gruppe für die Erste-Hilfe-Schulung relevant sind. Beschreiben Sie diese gegenüber der Ausbildungsstelle, wenn Sie die Durchführung besprechen. Die Angaben helfen, den praktischen Lernbedarf verständlich zu machen. Klären Sie konkret, welche Punkte im vereinbarten Lehrgang berücksichtigt werden können, statt aus einer allgemeinen Kursbezeichnung einen bestimmten zusätzlichen Inhalt abzuleiten.
Vereinbaren Sie intern, welche Beschäftigten am konkreten Lehrgang teilnehmen. Halten Sie Änderungen in der internen Rückmeldung fest und geben Sie den aktuellen Stand an die Ausbildungsstelle weiter. Die Abstimmung bezieht sich auf diese Veranstaltung.
Eine neue Funktion allein bedeutet nach DGUV nicht automatisch eine weitere Grundausbildung. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden bei der Lehrgangswahl berücksichtigt. Für die Durchführung gilt außerdem: Fortbildungsteilnehmende werden nicht in eine Ausbildung integriert. Die persönliche Voraussetzung und die passende Veranstaltungsart werden daher zusammen betrachtet. Stellen Sie den Bedarf für die vorgesehenen Personen so dar, dass die benötigten Lehrgänge eindeutig abgestimmt werden können.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Das Verfahren für berechtigte betriebliche Lehrgangsgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Klären Sie die Voraussetzungen für die vorgesehenen Teilnahmen mit der Ausbildungsstelle. Gesonderte Leistungen werden für den konkreten Auftrag ausdrücklich benannt und vereinbart.
Zuständigen Träger und Voraussetzungen klären.
Gesonderte Leistungen nachvollziehbar benennen.

Die Obergrenze liegt bei zwanzig Personen. Geben Sie der Ausbildungsstelle den tatsächlichen Bedarf an. Wenn weitere Beschäftigte qualifiziert werden sollen, werden die dafür benötigten Lehrgänge und ihre geeignete Durchführung gemeinsam abgestimmt.
Beide Lehrgänge haben jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Organisieren Sie die Teilnahme anhand des vollständigen Ablaufs, der mit der Ausbildungsstelle für den Besuch vereinbart wird.
Ein Online-Lernangebot allein genügt für den regulären betrieblichen Lehrgang nicht: Vorgesehen ist angeleiteter Präsenzunterricht mit praktischen Übungen. Fragen Sie nach der Durchführungsform der konkreten Schulung und berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Teilnahmeplanung.