Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 72631 Aichtal sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,6 km vom Suchpunkt

7,4 km vom Suchpunkt

8,4 km vom Suchpunkt

8,5 km vom Suchpunkt

10,0 km vom Suchpunkt

10,2 km vom Suchpunkt

Im Lehrgang werden Geräte und Materialien zum Lernen verwendet. Im Arbeitsalltag hält der Betrieb daneben Mittel für tatsächliche Hilfeleistungen bereit. Für Ihr Aichtaler Unternehmen sind Unterrichtsausstattung und betriebliche Materialversorgung deshalb mit ihrem jeweiligen Zweck zu betrachten.
Beschäftigte aus den drei Stadtteilen brauchen einen bestätigten Treffpunkt. Teilen Sie die genaue Kursadresse mit, sobald die Durchführung vereinbart wurde. Eine Anfrage allein ist noch kein feststehender Unterrichtstag.
Stellen Sie zusammen, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Für Inhouse-Unterricht muss die Ausbildungsstelle die Räume und Teilnehmerzahl beurteilen können. Öffentliche Kurse können für einzelne Personen betrachtet werden.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kommt eine direkte Gebührenabrechnung nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers infrage. Erfragen Sie dessen Nachweise und klären Sie zusätzliche Leistungen mit dem Anbieter vor der Buchung.
Einordnung
Praktische Ausbildung
Einordnung
Persönliche Beatmungsübung
Einordnung
Material für tatsächliche Hilfeleistungen
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erforderliche Ausbildungs- und Übungsmaterialien gehören zur regulären Lehrgangsleistung. Betriebliche Verbandmittel für tatsächliche Hilfeleistungen haben einen anderen Verwendungszweck. Bei einer Kostenübersicht werden die jeweiligen Gegenstände entsprechend zugeordnet.
Vorgesehene Übungsmaterialien berücksichtigen.
Die eigene Materialversorgung einordnen.
Für Ausbildung und betriebliche Organisation.
Die praktische Lernaufgabe unterstützen.
Die sichere gemeinsame Unterrichtsnutzung berücksichtigen.
Den tatsächlichen Bedarf im Betrieb abdecken.
Nach der DGUV Vorschrift 1 müssen Mittel zur Ersten Hilfe jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich sein. Geeignete Behältnisse schützen sie gegen schädigende Einflüsse. Sie werden in ausreichender Menge bereitgehalten und rechtzeitig ergänzt beziehungsweise erneuert. Art und Menge richten sich nach dem konkreten Betrieb, unter anderem nach Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und räumlichen Verhältnissen. Ein Schulungstermin allein ersetzt diese fortlaufende Bereitstellung für tatsächliche Hilfeleistungen nicht.
Der DGUV-Grundsatz verlangt mindestens zwei Übungsgeräte für die Wiederbelebung und ein AED-Demonstrationsgerät. Für jede teilnehmende Person ist eine geeignete eigene Gesichtsmaske zur Beatmung vorgesehen. Die Geräte müssen funktionsfähig sein; hygienische Anforderungen gehören zur Verwendung im Unterricht dazu. Diese Ausstattung unterstützt die praktische Ausbildung. Sie ist von der Frage zu unterscheiden, welche Geräte das Unternehmen unabhängig vom Lehrgang für seine betriebliche Erste-Hilfe-Organisation bereitstellt.
Für betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich im Abstand von zwei Jahren eine Fortbildung vorgesehen. Die regelmäßige Teilnahme ist neben den sachlichen betrieblichen Mitteln zu organisieren.
Üblich sind zehn bis fünfzehn Personen. Mehr als zwanzig sind auch mit Ausbildungshelfer nicht zulässig. Bei von Anfang an geplanten sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung für praktische Aufgaben und Gruppenarbeiten.
Auch die ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung umfasst regulär neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Zusätzlich kommen mindestens 45 Minuten Pausen hinzu. Der Veranstaltungsort verkürzt die vorgesehene Schulung für die Beschäftigten nicht.
Die reguläre betriebliche Fortbildung erfordert Präsenz und praktische Übungen. Ein reines Onlineangebot mit Informationen entspricht diesem Rahmen nicht. Beschäftigte müssen die Möglichkeit haben, persönlich am entsprechenden Lehrgang teilzunehmen.