Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 63679 Schotten sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
21,3 km vom Suchpunkt

22,5 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

23,7 km vom Suchpunkt

24,5 km vom Suchpunkt

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Schotten · Hessen
Der reguläre Lehrgang ist für eine begrenzte Gruppe vorgesehen. Gleichzeitig beruht die Bescheinigung auf der tatsächlichen Teilnahme und der Beurteilung durch die Lehrkraft. Diese beiden Bedingungen betreffen auch eine gemeinsam organisierte Veranstaltung Ihres Schottener Betriebs.

Vielleicht möchten Sie eine einzelne Person zu einem öffentlichen Kurs schicken. Vielleicht soll eine ganze Gruppe am Schottener Betriebsstandort lernen. Diese beiden Wege können Sie vergleichen, sobald die benötigte Schulung feststeht.
Benennen Sie ausdrücklich, ob neue Ersthelfer ausgebildet werden oder bereits geschulte Beschäftigte eine Fortbildung besuchen sollen. Für Unterricht im Unternehmen kommt die Raumfrage hinzu. Ein Anbieter benötigt die Beschreibung des vorgesehenen Ortes, um eine Inhouse-Anfrage beurteilen zu können.
Vereinbaren Sie einen Termin erst nach seiner Zusage verbindlich. Vor dem Auftrag sollten auch Gebühren und weitere Leistungen geklärt sein. Für berechtigte betriebliche Teilnahmen kann das direkte Abrechnungsverfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers genutzt werden.
Üblicherweise nehmen zehn bis fünfzehn Personen an einem Lehrgang teil. Die absolute Grenze liegt bei zwanzig, auch wenn ein Ausbildungshelfer anwesend ist. Bei von vornherein geplanten Gruppen von sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV einen Helfer für praktische Aufgaben und Gruppenarbeit. Eine betriebliche Interessentenliste kann umfangreicher sein als die einzelne Unterrichtsgruppe. Besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle deshalb die konkrete Verteilung, statt alle Namen automatisch einem einzigen Lehrgang zuzuordnen.
Der reguläre Lehrgang setzt Präsenz und praktische Aufgaben voraus. Ein ausschließlich online bereitgestellter Inhalt ersetzt diese Schulungsform nach den DGUV-Vorgaben nicht.
Für die Vorbereitung und den späteren Nachweis.
Die tatsächlich gemeinsam Lernenden zählen.
Einen geplanten Besuch zuordnen.
Die absolvierte persönliche Schulung belegen.
Die Bescheinigung wird nach regelmäßigem Besuch des Lehrgangs ausgestellt. Die Lehrkraft muss überzeugt sein, dass die teilnehmende Person die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Eine vorherige Anmeldung bestätigt dagegen zunächst die organisatorische Zuordnung zum Angebot. Daraus folgt noch kein Nachweis über eine absolvierte Schulung. Für die betriebliche Ablage werden die tatsächlichen Schulungsbescheinigungen der Beschäftigten benötigt; eine bloße Liste gebuchter Plätze hat einen anderen Aussagegehalt.
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Interessentenliste | Betrieblicher Planungsstand |
| Einzelne Lehrgangsgruppe | Begrenzte Zahl gemeinsam Lernender |
| Teilnahmebescheinigung | Nachweis des tatsächlich besuchten Lehrgangs |
Die Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten liegen beim Arbeitgeber. Diese Aufwendungen gehören neben der Gebührenfrage in die betriebliche Planung.
Die Trägervoraussetzungen klären.
Arbeitsentgelt und Fahrten einbeziehen.
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Dieser zeitliche Rahmen gilt ebenfalls bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Veranstaltung für die Beschäftigten.
Betriebliche Ersthelfende werden grundsätzlich alle zwei Jahre fortgebildet. Die Fortbildung dient dem Erhalt und der Erweiterung ihrer Kompetenzen. Sie ist eine eigene Lehrgangsart und wird nicht in einen regulären Grundkurs integriert.
Für die Bestellung betrieblicher Ersthelfender ist keine verbindliche Form vorgeschrieben. Die DGUV empfiehlt die schriftliche Festlegung. Der Arbeitgeber überträgt damit die betriebliche Aufgabe; der Lehrgangsbesuch ist davon zu unterscheiden.