Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04821 Brandis sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

3,0 km vom Suchpunkt

10,0 km vom Suchpunkt

10,5 km vom Suchpunkt

14,3 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

Brandis · Sachsen
Zur Aufzeichnung einer Hilfeleistung gehören Angaben zum Ereignisort, zum Hergang und zur Verletzung beziehungsweise Erkrankung. Brandiser Betriebe können diese Angaben auf den tatsächlichen Vorfall beziehen. Für die Ausbildung beschreibt der DGUV-Grundsatz außerdem, welche Inhalte als Teilnehmerübung und welche als Demonstration vermittelt werden.

Ein Betrieb aus Brandis möchte erstmals mehrere Beschäftigte zur Ersthelferausbildung anmelden. Die Anfrage wird konkreter, wenn Anzahl und gewünschter Zeitraum bereits intern abgestimmt sind. Fragen Sie eine ermächtigte Ausbildungsstelle, welche offenen Lehrgänge dafür tatsächlich Plätze bieten.
Soll eine eigene Gruppe im Unternehmen unterrichtet werden, braucht der Anbieter Angaben zum Raum und zur Betriebsanschrift. Die Eignung des Raums wird vor der Zusage besprochen. Lassen Sie sich außerdem erläutern, welche Arbeitgeberunterlagen für die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren erforderlich sind. Zusätzliche Leistungen werden im Angebot gesondert geklärt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse nennt die Anforderungen für berechtigte Lehrgangsgebühren.
Die benötigten Abrechnungsangaben feststellen.
Die Unterlagen mit der Schule den tatsächlichen Teilnahmen zuordnen.
Im DGUV-Grundsatz steht die Herz-Lungen-Wiederbelebung einschließlich Beatmung in der Ausbildung als Teilnehmerübung; der Schwerpunkt liegt auf der Einhelfermethode. Die Verwendung eines automatisierten externen Defibrillationsgeräts ist dort als Ausbilderdemonstration eingebunden. Die Kennzeichnungen beschreiben unterschiedliche Vermittlungsformen innerhalb des Ausbildungsrahmens. Wer einen Lehrgangstext liest, kann damit erkennen, ob die jeweilige Angabe das eigene praktische Üben oder das Vorführen durch die Lehrkraft bezeichnet.
Die Begriffe beziehen sich auf verschiedene Teile der betrieblichen Ersten Hilfe.
Die konkrete Arbeitsstelle benennen.
Den tatsächlich beobachteten Ablauf knapp beschreiben.
Teilnehmerübung und Demonstration unterscheiden.
Die DGUV nennt für die Hilfeaufzeichnung unter anderem Datum, Uhrzeit und Ort des Ereignisses sowie dessen Hergang und die Art beziehungsweise den Umfang der Verletzung oder Erkrankung. Für den Ort kann die konkrete Arbeitsstelle innerhalb des Betriebs aussagekräftiger sein als nur die Unternehmensanschrift. Beim Hergang wird der beobachtete Ablauf knapp beschrieben. Die Angaben bleiben bei dem tatsächlichen Ereignis; Vermutungen über einen nicht beobachteten Vorgang werden nicht als feststehender Ablauf eingetragen.
Für die reguläre betriebliche Qualifizierung kommen ermächtigte Ausbildungsstellen in Betracht.
Worauf achten?
Die Arbeitsstelle des tatsächlichen Vorfalls
Worauf achten?
Der beobachtete Ablauf des Ereignisses
Worauf achten?
Die praktische Tätigkeit der lernenden Person
Der DGUV-Grundsatz verlangt regelmäßige Teilnahme. Die Lehrkraft muss außerdem überzeugt sein, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden. Diese Voraussetzungen beziehen sich auf den tatsächlich durchgeführten Lehrgang.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Die DGUV benennt damit den regelmäßigen Abstand zur Auffrischung der Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten für die betriebliche Funktion.
Die Ausbildungsstelle bewahrt die Lehrgangsaufzeichnungen nach dem DGUV-Grundsatz fünf Jahre auf und legt sie dem Unfallversicherungsträger auf Anforderung vor. Diese Vorgabe betrifft die Dokumentation des durchgeführten Unterrichts.