Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35321 Laubach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,9 km vom Suchpunkt

21,7 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

25,4 km vom Suchpunkt

26,1 km vom Suchpunkt

27,6 km vom Suchpunkt

Die Aufzeichnung einer tatsächlichen Hilfeleistung enthält Angaben zum Ereignis und zur geleisteten Hilfe. Für einen vereinbarten Inhouse-Lehrgang braucht Ihr Laubacher Unternehmen außerdem einen geeigneten Unterrichtsraum. Beide Aufgaben werden mit ihrem jeweiligen Bezug betrachtet: betriebliche Dokumentation und Bedingungen der Schulung.
Welche Beschäftigten brauchen eine Ausbildung und welche eine Fortbildung? Prüfen Sie den jeweiligen Bedarf vor der Terminwahl. Mit dieser Übersicht kann die Ausbildungsstelle Ihre Anfrage einordnen.
Für Inhouse-Unterricht muss das Unternehmen geeignete Räume vorstellen und die Teilnehmerzahl nennen. Lassen Sie die Durchführung unter den vereinbarten Bedingungen bestätigen. Einzelne Personen können auch öffentliche Kurse betrachten.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers. Erfragen Sie seine notwendigen Unterlagen und vereinbaren Sie zusätzliche Leistungen mit dem Anbieter gesondert.
Der DGUV-Grundsatz nennt mindestens fünfzig Quadratmeter für den Unterrichtsraum. Nach der DGUV Vorschrift 1 muss ein Raum Theorie, Demonstrationen und Übungen mit zwanzig Personen ermöglichen. Er braucht ausreichendes Licht, Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten. Diese Vorgaben beschreiben die erforderlichen räumlichen Voraussetzungen der Ausbildungsstelle und gelten auch bei Inhouse-Unterricht. Die tatsächliche Teilnehmerzahl folgt zusätzlich den eigenständigen Regeln für die Lehrgangsgruppe.
Für die betriebliche Vorbereitung.
Ort, Zeit und Hergang der tatsächlichen Situation festhalten.
Die geleistete Hilfe und helfende Person dokumentieren.
Die sachlichen Bedingungen für den Lehrgang berücksichtigen.
Die DGUV nennt den Namen der verletzten oder erkrankten Person sowie Datum, Uhrzeit, Ort und Hergang des Ereignisses. Hinzu kommen Art und Umfang der Verletzung oder Erkrankung und die Namen von Zeugen. Für die Erste-Hilfe-Leistung werden Zeitpunkt, Art und Weise der Maßnahmen sowie die helfende Person festgehalten. Die Angaben betreffen ein tatsächliches Hilfeereignis. Die Dokumentation ist vertraulich zu behandeln und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Grundsätzlich werden betriebliche Ersthelfende alle zwei Jahre fortgebildet.
Nach den DGUV-Hinweisen umfasst die reguläre Leistung die Raumbereitstellung bei eigenen und gemieteten Schulungsräumen. Auch ein unentgeltlich vom Unternehmen bereitgestellter Raum wird berücksichtigt. Die tatsächliche Nutzung wird für den ausdrücklich vereinbarten Lehrgang abgestimmt.
Die reguläre Raumbereitstellung berücksichtigen.
Die konkrete Räumlichkeit für die Veranstaltung vereinbaren.
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Hilfeaufzeichnung | Tatsächliches Ereignis und geleistete Hilfe |
| Raumvorgaben | Bedingungen für die Unterrichtsdurchführung |
| Teilnehmergrenze | Eigene Regel für die einzelne Lehrgangsgruppe |
Üblicherweise lernen zehn bis fünfzehn Personen gemeinsam. Zwanzig dürfen auch mit Ausbildungshelfer nicht überschritten werden. Bei von vornherein geplanten sechzehn bis zwanzig Teilnehmenden empfiehlt die DGUV Unterstützung für praktische Übungen und Gruppenarbeiten.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen sind zusätzlich vorgesehen. Derselbe reguläre Rahmen wird bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Veranstaltung für die Beschäftigten berücksichtigt.
Für die Bestellung gibt es keine verbindlich vorgeschriebene Form. Die DGUV empfiehlt eine schriftliche Festlegung durch den Arbeitgeber. Dieser ordnet geeigneten Personen die Aufgabe zu; der benötigte Schulungsnachweis wird davon getrennt betrachtet.