Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 23758 Oldenburg in Holstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,4 km vom Suchpunkt

14,2 km vom Suchpunkt

23,6 km vom Suchpunkt

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Oldenburg in Holstein · Schleswig-Holstein
Die Fortbildung verbindet Fallbeispiele mit eigenen praktischen Übungen. Im Oldenburger Unternehmen müssen zugleich die Mittel zur tatsächlichen Ersten Hilfe erreichbar und einsatzbereit sein. Der Lehrgang vermittelt Fähigkeiten; die betriebliche Bereitstellung und Ergänzung der Materialien bleibt eine Aufgabe der Organisation am Arbeitsplatz.

Eine Gruppe muss zum vorgesehenen Unterricht passen. Stellen Sie zusammen, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Diese Angaben helfen der Ausbildungsstelle, Ihre Anfrage einzuordnen.
Das Unternehmen muss geeignete Räume vorstellen und die Teilnehmerzahl nennen. Lassen Sie die Durchführung bestätigen. Für einzelne Beschäftigte können öffentliche Kursangebote eine andere Möglichkeit bieten.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kommt eine direkte Gebührenabrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers infrage. Erkundigen Sie sich nach seinen verlangten Nachweisen und klären Sie zusätzliche Leistungen mit dem Anbieter vor der verbindlichen Buchung.
Die reguläre Fortbildung verlangt Präsenz und praktische Arbeit; ein ausschließlich digitales Informationsangebot ersetzt diesen Rahmen nicht.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Für die weitere Organisation.
Die beschriebene Situation als Lernform erkennen.
Die eigene praktische Bearbeitung berücksichtigen.
Zugänglichkeit, Schutz und rechtzeitige Ergänzung sicherstellen.
Erforderliche Unterrichtsmaterialien, geeignete Medien, Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen gehören zum regulären Leistungsumfang. Diese Bestandteile werden innerhalb der vorgesehenen Lehrgangsgebühr betrachtet. Eigene Arbeitgeberaufwendungen wie Entgeltfortzahlung und Fahrten bestehen daneben.
Reguläre Unterrichtsleistungen und Unterlagen einbeziehen.
Arbeitsentgelt und Fahrtkosten mitplanen.
Die praktische Übersicht der Fortbildung ordnet Notruf, psychische Betreuung, Wärmeerhalt und Dokumentationsverfahren Fallbeispielen zu. Wundversorgung, Bewusstseinskontrolle, Atemkontrolle und Seitenlage sind dagegen als Teilnehmerübungen aufgeführt. Auch die Wiederbelebung einschließlich Beatmung wird praktisch wiederholt. Das Programm verwendet somit mehrere Formen der Bearbeitung für unterschiedliche Gegenstände. Die Auflistung zeigt, wo eine Situation anhand eines Beispiels behandelt wird und wo die eigene praktische Übung ausdrücklich benannt ist.
Einordnung
Bearbeitung einer beschriebenen Situation
Einordnung
Eigene praktische Aufgabe im Lehrgang
Einordnung
Erreichbare und geschützte Bereitstellung
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt, Mittel zur Ersten Hilfe jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich bereitzuhalten. Sie werden in geeigneten Behältnissen gegen schädigende Einflüsse geschützt und in ausreichender Menge vorgehalten. Verbrauchtes oder nicht mehr geeignetes Material muss rechtzeitig ergänzt beziehungsweise erneuert werden. Nach den DGUV-Hinweisen richten sich Art und Menge unter anderem nach der Beschäftigtenzahl, den betrieblichen Gefährdungen und räumlichen Bedingungen. Eine regelmäßige Inhaltsprüfung unterstützt die bedarfsgerechte Ergänzung.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Auch ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Unterricht folgt diesem regulären Rahmen für die geplante Gruppe.
Üblich sind zehn bis fünfzehn Teilnehmende. Die Obergrenze beträgt zwanzig, auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers. Für von Anfang an geplante sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV einen Helfer für praktische Aufgaben und Gruppenarbeiten.
Die Bestellung betrieblicher Ersthelfender ist an keine verbindlich vorgeschriebene Form gebunden. Die DGUV empfiehlt die schriftliche Festlegung. Der Arbeitgeber ordnet den geeigneten Personen damit die betriebliche Aufgabe ausdrücklich zu.
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