Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 23812 Wahlstedt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,1 km vom Suchpunkt

5,0 km vom Suchpunkt

6,2 km vom Suchpunkt

6,7 km vom Suchpunkt

7,2 km vom Suchpunkt

12,6 km vom Suchpunkt

Der betriebliche Lehrgang vermittelt allgemeine Fähigkeiten. Die schriftlichen Erste-Hilfe-Hinweise im Wahlstedter Unternehmen beziehen sich dagegen auf dessen tatsächliche Organisation. Zu den Ausbildungsinhalten gehört außerdem das Kennen und Verwenden von Verbandmitteln aus dem Verbandkasten.
Eine Ausbildung und eine Fortbildung richten sich an unterschiedliche Voraussetzungen. Prüfen Sie den Schulungsstand der vorgesehenen Beschäftigten und halten Sie ihren jeweiligen Bedarf vor der Anfrage fest.
Für Inhouse-Unterricht muss das Unternehmen geeignete Räume beschreiben und die Teilnehmerzahl nennen. Lassen Sie die Bedingungen und die Durchführung durch die Ausbildungsstelle bestätigen. Einzelne Personen können auch öffentliche Termine betrachten.
Die mögliche direkte Gebührenabrechnung folgt der betrieblichen Berechtigung und den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers. Erfragen Sie seine notwendigen Nachweise und vereinbaren Sie zusätzliche Leistungen gesondert mit dem Anbieter.
Die Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten bleiben beim Arbeitgeber. Diese Positionen werden für die vorgesehenen Teilnahmen mit ihren unterschiedlichen Zuständigkeiten berücksichtigt.
Die berechtigte reguläre Lehrgangsgebühr zuordnen.
Arbeitsentgelt und Fahrten einplanen.
Für die Erste-Hilfe-Organisation.
Konkrete Einrichtungen und Ansprechpersonen bekannt machen.
Veränderte Angaben nachführen.
Die angeleitete praktische Verwendung erlernen.
Grundsätzlich werden betriebliche Ersthelfende im Abstand von zwei Jahren fortgebildet.
Der DGUV-Lernrahmen verlangt, den Inhalt des Verbandkastens zu kennen und mit den vorhandenen Verbandmitteln Wunden versorgen zu können. Die praktische Übersicht führt die Wundversorgung aus dem Verbandkasten als Teilnehmerübung auf. Als Unterrichtsausstattung nennt der Grundsatz Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13164. Das Lernen verbindet damit das Kennen des Materials mit dessen angeleiteter praktischer Verwendung. Die konkrete Versorgung wird im Unterricht erarbeitet.
Nach der DGUV Vorschrift 1 informiert der Betrieb schriftlich über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen sowie das Erste-Hilfe-Personal. Auch herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gehören zu den vorgesehenen Angaben. Die Informationen können als Aushang oder in anderer geeigneter schriftlicher Form bereitgestellt werden und sind aktuell zu halten. Diese betriebliche Übersicht beschreibt konkrete Einrichtungen und Zuständigkeiten am Arbeitsplatz. Die allgemeine Ausbildung legt diese Angaben nicht für das einzelne Unternehmen fest.
Einordnung
Örtliche Organisation und Zuständigkeiten
Einordnung
Materialkenntnis und praktische Aufgaben im Lehrgang
Einordnung
Fachlich angeleitete Vermittlung
Die übliche Gruppe umfasst zehn bis fünfzehn Personen. Auch mit Ausbildungshelfer darf die Zahl zwanzig nicht überschreiten. Für von Anfang an geplante sechzehn bis zwanzig Teilnehmende empfiehlt die DGUV Unterstützung bei Übungen und Gruppenarbeiten.
Beide umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pausen sind insgesamt zusätzlich vorgesehen. Der reguläre Rahmen gilt ebenso für eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung am betrieblichen Standort.
Für die reguläre betriebliche Fortbildung sind Präsenz und praktische Aufgaben vorgesehen. Ausschließlich online vermittelte Informationen erfüllen diesen Rahmen nicht. Die vorgesehenen Beschäftigten benötigen eine entsprechende Möglichkeit zur persönlichen Teilnahme am Lehrgang.