Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 65385 Rüdesheim am Rhein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,2 km vom Suchpunkt

7,6 km vom Suchpunkt

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11,6 km vom Suchpunkt

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Die reguläre Ersthelferausbildung bezieht sich auf Erwachsene; der Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder kombiniert Erwachsenen- und Kinderthemen. Rüdesheimer Betriebe können außerdem die jeweils vorgesehene Teilnehmerinformation erkennen. Der Grundsatz nennt dafür unterschiedliche Mindestunterlagen und lässt elektronische Ergänzungen neben der gedruckten Fassung zu.
Ein Rüdesheimer Betrieb möchte die Aufgaben vor einem Inhouse-Tag verteilen. Legen Sie fest, wer die Teilnehmerangaben bestätigt und wer vor Ort Raum und Zugang organisiert. Die Schule sollte beide Zuständigkeiten rechtzeitig kennen.
Ausbildung oder Fortbildung werden der tatsächlichen Gruppe zugeordnet. Einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge anfragen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten vor der verbindlichen Buchung aus dem konkreten Angebot hervorgehen, damit die interne Einladung anschließend auf bestätigten Angaben beruht.
Für reguläre Aus- und Fortbildungen nennt der DGUV-Grundsatz eine Informationsschrift mindestens entsprechend DGUV Information 204-007. Beim Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ist die Mindestunterlage unter der Kennung 204-008 beschrieben. Elektronische Medien dürfen die Teilnehmerinformation ergänzen, ersetzen die vorgesehene Printfassung jedoch nicht. Die Kennungen helfen, die Unterlage dem jeweiligen Ausbildungsrahmen zuzuordnen; sie beschreiben keine zusätzliche Berufsqualifikation.
Die Angaben werden der tatsächlich benötigten Lehrgangsart zugeordnet.
Den Bezug der regulären Grundausbildung erkennen.
Die Kombination mit Erwachsenen- und gegebenenfalls Säuglingsthemen einordnen.
Die entsprechende Mindestunterlage berücksichtigen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt ihre Bedingungen für berechtigte Kursgebühren.
Die benötigten Abrechnungsangaben feststellen.
Die Unterlagen mit der Schule den tatsächlichen Teilnahmen zuordnen.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Worauf achten?
Maßnahmen am Erwachsenen
Worauf achten?
Kombinierte Erwachsenen- und Kinderinhalte
Worauf achten?
Mindestunterlagen der jeweiligen Ausbildungsrahmen
Nach den DGUV-Hinweisen behandelt die Erste-Hilfe-Ausbildung Maßnahmen am Erwachsenen. Die Schulung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder kombiniert dagegen Inhalte für Erwachsene und Kinder. Je nach Teilnehmergruppe können dort auch Besonderheiten bei Säuglingen und Kinderkrankheiten behandelt werden. Für eine Anfrage wird das tatsächliche Arbeitsfeld mit seinem Altersbezug benannt, damit erkennbar ist, welcher ausdrücklich bezeichnete Lehrgang gemeint ist.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die Angaben beziehen sich auf den regulären Unterrichtsrahmen der jeweils benötigten betrieblichen Qualifizierung.
Nach den DGUV-Hinweisen gibt es keine verbindliche Formvorgabe. Die schriftliche Bestellung wird empfohlen. Der Arbeitgeber wählt geeignete Personen aus und überträgt ihnen die Ersthelferaufgabe im Unternehmen ausdrücklich.
Die DGUV ordnet Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten dem Arbeitgeber zu. Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger betrifft einen anderen Kostenbestandteil; die Aufwendungen werden bei der betrieblichen Planung entsprechend berücksichtigt.
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