Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34281 Gudensberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Die Auswahl geeigneter Ersthelfer liegt beim Arbeitgeber; die DGUV empfiehlt eine schriftliche Bestellung und deren Einbindung in die Unternehmensorganisation. Gudensberger Betriebe können bei tatsächlichen Hilfeaufzeichnungen außerdem unterschiedliche Personenrollen unterscheiden: verletzte oder erkrankte Person, Zeugen und die Personen, die Hilfe geleistet haben.
Eine personelle Änderung kann in Gudensberg die bisherige Schulungsplanung berühren. Bevor ein anderer Beschäftigter den vorgesehenen Platz übernimmt, sollte die Schule dessen Bedarf kennen. Eine Person mit vorhandener Ausbildung und eine erstmals teilnehmende Person bringen unterschiedliche Ausgangslagen mit.
Fragen Sie nach dem Verfahren für die konkrete Umbuchung und lassen Sie die Antwort bestätigen. Bei einer eigenen Inhouse-Gruppe wird die veränderte Zusammensetzung ebenfalls mitgeteilt. Die interne Einladung wird danach aktualisiert. Erforderliche Arbeitgeberangaben und mögliche zusätzliche Vereinbarungen werden anhand der tatsächlich geänderten Buchung geklärt, damit Schule und Betrieb denselben Teilnehmerstand zugrunde legen.
Nach den DGUV-Hinweisen wählt der Arbeitgeber die geeigneten Ersthelfer aus. Eine verbindliche Form für die Bestellung ist nicht vorgeschrieben; sie sollte jedoch schriftlich erfolgen. Die DGUV nennt es zudem sinnvoll, die Bestellung in Unterlagen zur Organisation des Unternehmens zu verankern. Die Hinweise betreffen damit die Auswahlentscheidung und ihre nachvollziehbare organisatorische Festlegung, ohne ein bestimmtes betriebliches Formular vorauszusetzen.
Worauf achten?
Die Auswahl und Aufgabenübertragung durch den Arbeitgeber
Worauf achten?
Die empfohlene nachvollziehbare Festlegung
Worauf achten?
Die Personenrollen im tatsächlichen Hilfeereignis
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Die DGUV nennt bei der Aufzeichnung einer Hilfeleistung den Namen der verletzten oder erkrankten Person, die Zeugen und die Namen der Helfenden. Diese Personen haben im dokumentierten Ereignis unterschiedliche Rollen. Beim Ausfüllen des vorgesehenen Verfahrens bleibt deshalb erkennbar, wer betroffen war, wer etwas beobachtet hat und wer Hilfe leistete. Die Zuordnung bezieht sich auf den tatsächlichen Vorfall; nicht jede anwesende Person wird dadurch zugleich zur helfenden Person.
Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt ihre Bedingungen für berechtigte Lehrgangsgebühren.
Die erforderlichen Angaben für die Abrechnung erfragen.
Die Unterlagen mit der Schule den tatsächlichen Teilnahmen zuordnen.
Bestellung und Hilfeaufzeichnung gehören zu verschiedenen Vorgängen.
Die Entscheidung des Arbeitgebers einordnen.
Die empfohlene Verankerung in Organisationsunterlagen berücksichtigen.
Betroffene, Zeugen und Helfende unterscheiden.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause sind zusätzlich vorgesehen. Die Angaben beschreiben den regulären Unterrichtsrahmen der jeweils benötigten Qualifizierung.
Die Angaben sind vertraulich zu behandeln und vor einem unbefugten Zugriff zu schützen. Das Unternehmen kann festlegen, welche Person oder Stelle die Aufzeichnung übernimmt; diese Zuordnung gehört zum betrieblichen Verfahren.
Der DGUV-Grundsatz sieht für die Aufzeichnungen der Ausbildungsstelle fünf Jahre vor. Auf Anforderung werden sie dem Unfallversicherungsträger vorgelegt; die Vorgabe betrifft die Dokumentation des tatsächlich durchgeführten Unterrichts bei der Schule.