Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09526 Olbernhau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,9 km vom Suchpunkt

12,9 km vom Suchpunkt

19,7 km vom Suchpunkt

24,4 km vom Suchpunkt

28,2 km vom Suchpunkt

28,3 km vom Suchpunkt

Kleine und große betriebliche Verbandkästen haben unterschiedliche Normbezüge; zwei kleine können einen großen ersetzen. Olbernhauer Betriebe können für Organisationsfragen außerdem die betriebsärztliche Beratung einbeziehen. Ein konkreter Arbeitsbereich und der noch offene organisatorische Punkt bilden dabei den Bezug der Rückfrage.
Wenn ein Olbernhauer Unternehmen Beschäftigte zu verschiedenen Lehrgängen anmeldet, lohnt eine interne Übersicht über die tatsächlich bestätigten Buchungen. Halten Sie je Person den angebotenen Lehrgang, den Tag und noch offene Rückfragen fest. Eine gemeinsame Interessentenliste sagt noch nicht aus, wer bereits einen zugesagten Platz hat.
Besprechen Sie Unterschiede im Ausbildungsbedarf mit der Schule, statt allen dieselbe Einladung zu schicken. Nach der Bestätigung können Freistellung und Anfahrt individuell organisiert werden. Für eine spätere Inhouse-Gruppe wird eine neue konkrete Durchführung mit Raum und Standort angefragt. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die dazugehörigen betrieblichen Anmelde- und Abrechnungsunterlagen.
Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt ihre Voraussetzungen für berechtigte Lehrgangsgebühren.
Die benötigten Abrechnungsangaben erfragen.
Die Angaben mit der Schule den tatsächlichen Teilnahmen zuordnen.
Die DGUV nennt die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt als wichtigsten Ansprechpartner für Planung und Umsetzung von Erste-Hilfe-Maßnahmen im Unternehmen. Beratung und Mitwirkung bei der Organisation gehören zu dessen Aufgaben. Für eine konkrete Frage hilft eine Beschreibung des betroffenen Arbeitsbereichs und dessen derzeitiger Hilfeorganisation. Halten Sie erkennbar, welcher organisatorische Punkt geklärt werden soll; eine pauschale Anfrage ohne Bezug zum tatsächlichen Betrieb beschreibt das Anliegen noch nicht vollständig.
Die Normangabe und die betriebsärztliche Beratung betreffen verschiedene Aufgaben.
Kleine und große Ausführung mit ihrem Normbezug erkennen.
Die besondere Zuordnung des Fahrzeugkastens beachten.
Arbeitsbereich und offenen Punkt nachvollziehbar beschreiben.
Die DGUV beschreibt kleine Verbandkästen nach DIN 13157 und große nach DIN 13169; zwei kleine können einen großen ersetzen. Für Tätigkeiten im Außendienst kann auch ein Kraftwagen-Verbandkasten nach DIN 13164 als kleiner Verbandkasten verwendet werden. Die Zuordnung des Fahrzeugkastens ist damit auf den genannten betrieblichen Einsatz bezogen. Die tatsächliche Ausstattung richtet sich weiterhin nach Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und räumlichen Verhältnissen.
Worauf achten?
DIN 13157 und DIN 13169
Worauf achten?
Die genannte Verwendung als kleiner Verbandkasten
Worauf achten?
Planung und Umsetzung der betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die Angaben beziehen sich auf den regulären Unterrichtsrahmen der jeweils benötigten Qualifizierung.
Nach den DGUV-Hinweisen muss er höchstens zwei Jahre zurückliegen und von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt worden sein. Beide Voraussetzungen betreffen diese betriebliche Verwendung des absolvierten Erste-Hilfe-Lehrgangs.
Nach dem DGUV-Grundsatz erhält jede teilnehmende Person eine Informationsschrift, mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Medien dürfen ergänzen, ersetzen die vorgesehene gedruckte Fassung jedoch nicht.