Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 95213 Münchberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,2 km vom Suchpunkt

12,3 km vom Suchpunkt

16,3 km vom Suchpunkt

23,4 km vom Suchpunkt

24,5 km vom Suchpunkt

25,4 km vom Suchpunkt

Zur Grundausbildung gehören auch akute Störungen von Atmung und Kreislauf. Die fachlichen Inhalte des Lehrgangs stehen neben den betrieblichen Pflichten zur Unterweisung. Ihr Münchberger Unternehmen berücksichtigt dabei sowohl die qualifizierende Schulung ausgewählter Personen als auch die Information der Versicherten über die Arbeitssicherheit.
Stellen Sie für Ihren Münchberger Betrieb zusammen, wer teilnehmen soll und welche Ersthelferbescheinigungen bereits vorliegen. Die Ausbildungsstelle kann mit Ihnen Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen. Für einzelne Mitarbeiter können offene Lehrgänge infrage kommen.
Bei einer Inhouse-Schulung werden Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich vereinbart. Während der gesamten Unterrichtszeit müssen die Beschäftigten von anderen Aufgaben frei sein. Geben Sie ihnen die Informationen zu Ablauf und benötigten Unterlagen rechtzeitig weiter.
Wenden Sie sich vor der Buchung an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen und Verfahren gelten auch für die direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule. Halten Sie die geforderten betrieblichen Angaben vollständig bereit.
Der DGUV-Lernrahmen nennt Atemwegsverlegungen und Asthma bronchiale unter den Atemstörungen. Zu den kreislaufbedingten Störungen gehören im beschriebenen Rahmen Herzinfarkt und Stromunfälle. Auch Schlaganfall und Krampfanfall werden als eigene Ausbildungsgegenstände aufgeführt. Der Lehrgang behandelt damit verschiedene akute Situationen neben äußeren Verletzungen. Die Übersicht benennt Themen für die fachliche Vermittlung; konkrete Maßnahmen werden unter Anleitung gelernt und lassen sich aus der Liste allein nicht als Handlungsfolge ablesen.
Einordnung
Themen der Grundausbildung
Einordnung
Betriebliche Sicherheit und Gesundheitsschutz
Einordnung
Mindesthäufigkeit der Unterweisung
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die mögliche Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Diese Positionen werden für die geplanten Teilnahmen neben der eigentlichen Gebührenfrage berücksichtigt.
Die berechtigte reguläre Kursgebühr zuordnen.
Arbeitsentgelt und Fahrten berücksichtigen.
Grundsätzlich ist für betriebliche Ersthelfende eine Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die DGUV Vorschrift 1 verlangt die Unterweisung der Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über arbeitsbezogene Gefährdungen und deren Verhütung. Sie muss bei Bedarf wiederholt werden, mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden. Diese Anforderung liegt beim Unternehmen und betrifft die betriebliche Arbeitssicherheit. Die vorgesehene Ersthelferausbildung oder Fortbildung erfüllt einen anderen Qualifizierungszweck; ihr Besuch ersetzt nicht die betriebliche Unterweisung.
Beide Aufgaben haben ihren eigenen Gegenstand.
Die verschiedenen akuten Situationen erkennen.
Die arbeitsbezogenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen behandeln.
Die erfolgte Unterweisung nachvollziehbar festhalten.
Regelmäßig sind zehn bis fünfzehn Personen vorgesehen. Zwanzig dürfen auch mit Ausbildungshelfer nicht überschritten werden. Bei von Anfang an geplanten sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV einen Helfer für Übungen und Gruppenarbeiten.
Beide Lehrgänge umfassen jeweils neun Einheiten von 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Dieser reguläre Unterrichtsrahmen gilt auch bei einer ausdrücklich vereinbarten Veranstaltung am betrieblichen Inhouse-Ort.
Die DGUV nennt keine verbindlich vorgeschriebene Form und empfiehlt die schriftliche Bestellung. Der Arbeitgeber überträgt die betriebliche Funktion. Die Benennung der Person und der passende Schulungsnachweis sind dabei unterschiedliche Bestandteile der Organisation.