Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99885 Ohrdruf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,7 km vom Suchpunkt

14,6 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

16,1 km vom Suchpunkt

19,8 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

Die betriebliche Ausbildung enthält Wiederbelebung einschließlich Beatmung als Teilnehmerübung und die integrierte AED-Anwendung als Demonstration. Ohrdrufer Betriebe können daneben den besonderen Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder einordnen. Dieser kombiniert Inhalte für Erwachsene und Kinder und hat einen ausdrücklich beschriebenen Unterrichts- und Pausenrahmen.
Ein Ohrdrufer Betrieb möchte den Leistungsumfang einer angebotenen Schulung beurteilen. Vergleichen Sie die beschriebene Teilnehmergruppe und den Ausbildungsbedarf mit Ihrer Anfrage. Fehlende Angaben sollten vor einer internen Zusage mit der Schule geklärt werden.
Bei Inhouse-Unterricht gehören Raum und tatsächlicher Standort zum Angebot. Einzelne offene Kursplätze können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und den direkten Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten verständlich beschrieben sein, damit ein konkreter Auftrag verbindlich bestätigt und mit denselben Angaben an die Beschäftigten weitergegeben wird.
Die Erste-Hilfe-Schulung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder behandelt Erwachsene und Kinder. Wer diesen entsprechend geregelten Lehrgang absolviert hat, kann nach den DGUV-Hinweisen auch als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden. Der Grundsatz sieht mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vor. Für diesen Lehrgang sind mindestens drei Pausen mit insgesamt wenigstens 45 Minuten genannt. Die Angaben beschreiben den ausdrücklich bezeichneten Ausbildungsrahmen, keine beliebige private Kinderveranstaltung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt ihre Bedingungen zur Übernahme berechtigter Kursgebühren.
Die benötigten Abrechnungsangaben feststellen.
Die Unterlagen mit der Schule den tatsächlichen Teilnahmen zuordnen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Wiederbelebung einschließlich Beatmung | Die praktische Teilnehmerübung der Ausbildung |
| Integrierte AED-Anwendung | Die vorgesehene Demonstration |
| Bildungs- und Betreuungslehrgang | Erwachsene und Kinder; eigener Unterrichts- und Pausenrahmen |
Praktische Grundausbildung und kombinierter Lehrgang werden entsprechend gelesen.
Die Teilnehmerübung mit Schwerpunkt Einhelfermethode erkennen.
Die integrierte Demonstration einordnen.
Den kombinierten Erwachsenen- und Kinderrahmen berücksichtigen.
In der praktischen Ausbildungsübersicht ist die Wiederbelebung einschließlich Beatmung als Teilnehmerübung aufgeführt; der Schwerpunkt liegt auf der Einhelfermethode. Für die integrierte Anwendung des automatisierten externen Defibrillators ist eine Demonstration vorgesehen. Die beiden Angaben beschreiben Inhalt und Lernform im Grundausbildungslehrgang. Sie werden als Aufgaben beziehungsweise Vorführung im angeleiteten Unterricht gelesen, ohne daraus eine medizinische Handlungsfolge für einen tatsächlichen Notfall abzuleiten.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Die Auswahl geeigneter Personen liegt beim Arbeitgeber. Für die Bestellung gibt es nach den DGUV-Hinweisen keine verbindliche Formvorgabe; die schriftliche Bestellung wird für die betriebliche Organisation empfohlen.
Jede teilnehmende Person erhält eine Informationsschrift, mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Medien können ergänzend verwendet werden; nach dem DGUV-Grundsatz ersetzen sie die Printfassung nicht.
Nach den DGUV-Hinweisen liegen Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten beim Arbeitgeber. Die Übernahme berechtigter Kursgebühren durch den Unfallversicherungsträger betrifft einen anderen Kostenbestandteil; beide werden bei der betrieblichen Planung entsprechend berücksichtigt.