Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 78176 Blumberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,7 km vom Suchpunkt

13,0 km vom Suchpunkt

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21,4 km vom Suchpunkt

23,7 km vom Suchpunkt

24,4 km vom Suchpunkt

Blumberg · Baden-Württemberg
Für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder beschreibt der DGUV-Grundsatz einen eigenen Lernrahmen mit Erwachsenen- und Kinderinhalten. Neben lebensrettenden Grundlagen sind darin kinderbezogene Themen vorgesehen. Für Ihren Blumberger Betrieb beziehungsweise Ihre Einrichtung wird der passende Lehrgang mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle abgestimmt.

Eine Kontaktperson im Blumberger Unternehmen kann Namen, bisherige Ersthelferbescheinigungen und Rückfragen sammeln. Mit der Ausbildungsstelle lässt sich damit Ausbildung oder Fortbildung gezielt besprechen. Für eine Inhouse-Veranstaltung sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren.
Die Teilnehmer brauchen Freiraum von ihren anderen Aufgaben. Offene Kurse können einzelne Anmeldungen abdecken. Geben Sie den Beschäftigten Ablauf, Zeitrahmen und benötigte Unterlagen rechtzeitig weiter. Nach dem Lehrgang übernehmen Sie die neuen Bescheinigungen in Ihre betriebliche Übersicht. Eine klare Zuständigkeit für die Dokumentation hilft bei späteren Rückfragen und weiteren Schulungsanfragen, auch wenn mehrere Arbeitsbereiche an der Organisation beteiligt sind.
Die Wiederbelebung Erwachsener und Kinder gehört zum obligatorischen Programm der Schulung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Die Wiederbelebung bei Säuglingen steht in Anhang 6 dagegen unter den optionalen Themen. Dort werden auch häufige Kinderkrankheiten und Besonderheiten bei Fremdkörpern in Wunden, etwa Zecken oder Insektenstiche, genannt. Die zusätzliche Auswahl richtet sich nach der Zielgruppe. Für eine Einrichtung mit Säuglingsbetreuung ist dieser konkrete Altersbezug deshalb bei der Themenabstimmung von Bedeutung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Qualifizierte Lehrleistungen, notwendige Unterrichtsmaterialien, Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen gehören zum regulären Leistungsumfang. Die Rahmenbedingungen einer Gebührenübernahme richten sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger und werden für die berechtigten Teilnahmen geklärt.
Die vorgesehenen regulären Unterrichtsbestandteile berücksichtigen.
Die Bedingungen des zuständigen Trägers klären.
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Verbindliche Lernziele | Fachlicher Rahmen des vorgesehenen Lehrgangs |
| Optionale Themen | Auswahl nach dem Bedarf der Zielgruppe |
| Konkretes Programm | Tatsächliche Planung der Ausbildungsstelle |
Der Lernrahmen für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen nennt die psychische Betreuung von Erwachsenen und Kindern sowie den Wärmeerhalt. Auch die Beurteilung des Allgemeinzustands erkrankter Kinder im Hinblick auf lebensbedrohliche Situationen gehört dazu. Hinzu kommen lebensrettende Grundlagen wie Bewusstseins- und Atemkontrolle und Wiederbelebung. Die Übersicht benennt Lernziele für den fachlich angeleiteten Unterricht. Sie enthält keine Anleitung zur eigenen Beurteilung eines konkreten erkrankten Kindes außerhalb des Lehrgangs.
Verbindlicher Rahmen und Ergänzungen haben verschiedene Bezüge.
Die vorgesehenen lebensrettenden Inhalte berücksichtigen.
Den Bezug zu betreuten Kindern erkennen.
Ein zusätzlich wichtiges Thema konkret nennen.
Grundsätzlich werden betriebliche Ersthelfende alle zwei Jahre fortgebildet.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.







Die definierte Schulung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen enthält Inhalte für Erwachsene und Kinder. Nach den DGUV-Hinweisen kann sie deshalb auch für den Einsatz als betriebliche Ersthelferin oder betrieblicher Ersthelfer berücksichtigt werden.
Vorgesehen sind neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten. Dazu kommen mindestens drei Pausen mit zusammen mindestens 45 Minuten. Bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Veranstaltung bleibt dieser Unterrichtsrahmen ebenfalls bestehen.
Für jede Person ist eine Informationsschrift vorgesehen, deren Inhalt mindestens dem Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder entspricht. Die Teilnahmebescheinigung benennt die entsprechende Schulung ausdrücklich.