Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56130 Bad Ems sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,5 km vom Suchpunkt

8,8 km vom Suchpunkt

10,6 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

11,3 km vom Suchpunkt

14,6 km vom Suchpunkt

Für die Auswahl betrieblicher Ersthelfender zählen persönliche Voraussetzungen und eine geeignete Qualifikation. Die benötigte Zahl richtet sich zugleich nach den anwesenden Versicherten und der Betriebsart. Ihr Bad Emser Unternehmen berücksichtigt beide Seiten bei der Übertragung der Ersthelferaufgabe.
Welche Beschäftigten sollen erstmals geschult werden, und welche Ersthelferbescheinigungen liegen bereits vor? Mit diesen Angaben bespricht Ihr Bad Emser Unternehmen Ausbildung oder Fortbildung bei der Ausbildungsstelle. Ein Inhouse-Auftrag wird hinsichtlich Räumen, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich vereinbart.
Alle Teilnehmer brauchen den ganzen Lehrgang frei von anderen Aufgaben. Offene Kurse können einzelne Anmeldungen abdecken. Erfragen Sie vor der Buchung die Bedingungen einer möglichen Gebührenübernahme beim zuständigen Unfallversicherungsträger. Eine ermächtigte Schule kann nach dessen Verfahren direkt abrechnen. Stellen Sie die dafür geforderten betrieblichen Angaben und Unterlagen vollständig bereit und informieren Sie die Gruppe rechtzeitig über den Ablauf und die gesamte Unterrichtsdauer.
Einordnung
Voraussetzung für die Funktion
Einordnung
Bezugsgröße der betrieblichen Mindestzahl
Einordnung
Eigene Teilnehmergrenzen der Schulung
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ob berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren übernommen werden, richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Diese eigenen Kosten werden für die vorgesehenen Beschäftigten zusätzlich zur Frage der Gebührenübernahme eingeplant.
Die Bedingungen des zuständigen Trägers berücksichtigen.
Arbeitsentgelt und Fahrten einplanen.

Für betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen.
Nach den DGUV-Hinweisen müssen betriebliche Ersthelfende persönlich, körperlich und geistig für die Aufgabe geeignet sein. Der Arbeitgeber berücksichtigt dies bei der Auswahl. Hinzu kommt die erforderliche Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle beziehungsweise eine nach den DGUV-Bedingungen anerkannte Qualifikation. Die Entscheidung erschöpft sich somit nicht darin, einen beliebigen Namen auf eine Liste zu setzen. Für die vorgesehenen Personen werden Eignung, Schulungsnachweis und die tatsächlich übertragene Funktion zusammen betrachtet.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten muss mindestens eine ersthelfende Person zur Verfügung stehen. Oberhalb dieser Größe unterscheidet die DGUV Verwaltungs- und Handelsbetriebe mit fünf Prozent von sonstigen Betrieben mit zehn Prozent. Für bestimmte Einrichtungen gelten besondere Vorgaben. Die Zahlen beziehen sich auf die anwesenden Versicherten und die Hilfeorganisation im Betrieb. Sie legen nicht fest, wie viele Personen gemeinsam einen einzelnen Lehrgang besuchen dürfen.
Eine Zahl allein beantwortet die Personalfrage noch nicht.
Die Voraussetzungen für die Aufgabe berücksichtigen.
Die geeignete Ausbildung oder anerkannte Vorbildung einbeziehen.
Die tatsächliche betriebliche Bezugsgröße betrachten.

Üblicherweise umfasst sie zehn bis fünfzehn Personen. Die Grenze von zwanzig gilt auch mit Ausbildungshelfer. Bei von vornherein geplanten sechzehn bis zwanzig Teilnehmenden empfiehlt die DGUV einen Helfer für praktische Übungen und Gruppenarbeiten.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen kommen zusätzlich hinzu. Eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Schulung beachtet denselben regulären Zeitrahmen für die betreffenden Beschäftigten.
Eine bestimmte Form schreibt die DGUV für die Bestellung nicht vor; sie empfiehlt jedoch die schriftliche Festlegung. Der Arbeitgeber überträgt die Ersthelferfunktion im Unternehmen. Die Bestellung ersetzt den benötigten qualifizierenden Schulungsbesuch nicht.