Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97737 Gemünden a.Main sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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29,5 km vom Suchpunkt

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Gemünden a.Main · Bayern
Die Grundausbildung vermittelt die Grundlagen des Helfens; die Fortbildung sichert und erweitert vorhandene Kompetenzen durch weiteres Training. Für Ihren Gemündener Betrieb beschreiben diese Ziele unterschiedliche Lehrgangsarten. Beide benötigen geeignete Unterrichtsmittel, auch wenn der Unterricht ausdrücklich im Unternehmen vereinbart wird.

Benennen Sie in Ihrem Gemündener Unternehmen eine Kontaktperson für die Ausbildungsstelle. Sie kann Teilnehmernamen, bisherige Ersthelferbescheinigungen und organisatorische Fragen sammeln. Auf dieser Grundlage lässt sich Ausbildung oder Fortbildung gezielt besprechen.
Für einen Inhouse-Auftrag vereinbaren Sie Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich. Andere Aufgaben müssen während des gesamten Lehrgangs übernommen werden können. Einzelne Personen können offene Kurse besuchen. Informieren Sie alle Beschäftigten rechtzeitig über Ablauf und benötigte Unterlagen. Nach der Teilnahme ordnen Sie die neuen Bescheinigungen den Teilnehmern zu. Eine fortgeführte Übersicht macht die nächste Schulungsanfrage nachvollziehbar, auch wenn mehrere Arbeitsbereiche Informationen beisteuern.
Einordnung
Vermittlung der Grundlagen
Einordnung
Sicherung erworbener Kompetenzen
Einordnung
Geräte und weitere Demonstrations- und Übungsmaterialien
Die reguläre Lehrgangsgebühr umfasst erforderliche Unterrichtsmaterialien und geeignete Medien. Auch die Informationen für die Teilnehmenden und die Bescheinigungen sind vorgesehen. Diese Bestandteile werden im Rahmen der regulären Unterrichtsleistung berücksichtigt.
Die erforderliche Ausstattung zuordnen.
Informationen und Bescheinigung einbeziehen.
Beide gehören zur geplanten Schulung.
Grundlagen der Hilfeleistung erlernen.
Vorhandene Kompetenzen weiter trainieren.
Die unterschiedlichen benötigten Materialien berücksichtigen.
Zur erforderlichen Ausstattung gehören unter anderem Geräte für Wiederbelebungsübungen und ein AED-Demonstrationsgerät. Daneben nennt der DGUV-Grundsatz Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13164 sowie Übungsmatten und einen Integralhelm für Motorradfahrende. Die Liste verbindet damit technische Übungsgeräte mit Verbandmaterialien und weiteren Gegenständen für Demonstrationen. Die Ausbildungsstelle stellt die vorgesehene Ausstattung für ihren Lehrgang sicher; bei einer Inhouse-Veranstaltung entfällt dieser sachliche Rahmen nicht.
Die Grundausbildung soll grundlegende Maßnahmen bei Notfällen vermitteln. Die Fortbildung baut auf den erworbenen Kompetenzen auf und trainiert deren Anwendung weiter. Nach den DGUV-Hinweisen wird sie deshalb nicht in einen regulären Grundkurs integriert. Beide Lehrgangsarten umfassen regulär neun Unterrichtseinheiten. Der gleiche Zeitumfang erklärt somit noch nicht den inhaltlichen Ausgangspunkt: Eine erstmalige Vermittlung und die Sicherung vorhandenen Könnens haben jeweils ihre eigene Funktion.
Grundsätzlich wird die betriebliche Fortbildung im Abstand von zwei Jahren besucht.
Die übliche Gruppengröße liegt bei zehn bis fünfzehn Personen. Auch mit Ausbildungshelfer dürfen zwanzig nicht überschritten werden. Bei von vornherein geplanten sechzehn bis zwanzig Teilnehmenden empfiehlt die DGUV Unterstützung für Übungen und Gruppenarbeit.
Ja, zum regulären Unterricht von neun Einheiten à 45 Minuten kommen mindestens drei Pausen mit zusammen wenigstens 45 Minuten hinzu. Diese Vorgabe betrifft ebenfalls eine ausdrücklich vereinbarte betriebliche Inhouse-Veranstaltung.
Die jährliche betriebliche Unterweisung informiert unter anderem über die örtliche Erste-Hilfe-Organisation. Die ausgewählten Ersthelfenden benötigen außerdem die entsprechende Ausbildung und Fortbildung. Beide Anforderungen haben verschiedene Aufgaben und werden nicht miteinander gleichgesetzt.
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