Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 73540 Heubach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,6 km vom Suchpunkt

10,7 km vom Suchpunkt

12,3 km vom Suchpunkt

13,4 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

23,4 km vom Suchpunkt

Bei einer fremdsprachigen betrieblichen Qualifizierung gelten die DGUV-Vorgaben zum freigegebenen Leitfaden, zur durchgehenden Unterrichtssprache und zum deutschen Teilnahmebeleg. Heubacher Betriebe können außerdem die vorgesehenen Verbandmaterialien des Lehrgangs erkennen. Dazu gehören verschiedene Materialien pro Person und die in der Ausstattungsliste genannten Verbandkästen.
Ein Heubacher Betrieb möchte seine nächste Schulungsanfrage vorbereiten. Sammeln Sie vorhandene Nachweise und offene Rückfragen der vorgesehenen Beschäftigten. Die Schule kann damit passende Ausbildung oder Fortbildung nach dem tatsächlichen Bedarf vorschlagen.
Für eine Gruppe lässt sich ein Inhouse-Angebot mit Raum und Betriebsstandort einholen. Einzelne offene Kursplätze können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die nötigen Arbeitgeberangaben und direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten vor einer verbindlichen Zusage aus dem konkreten Angebot hervorgehen.
Worauf achten?
Freigegebener Leitfaden und durchgehende Sprache
Worauf achten?
Die vorgesehene deutsche Fassung
Worauf achten?
Die Ausstattung für die praktischen Unterrichtsaufgaben
Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt ihre Voraussetzungen für berechtigte Kursgebühren.
Die benötigten Abrechnungsangaben erfragen.
Die Angaben mit der Schule den tatsächlichen Teilnahmen zuordnen.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Zur Lehrgangsausstattung gehören nach dem DGUV-Grundsatz Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13164. Pro teilnehmender Person werden unter anderem ein Dreiecktuch, ein Verbandpäckchen, eine Wundauflage, Wundschnellverband und eine Fixierbinde vorgesehen. Die Materialien werden den praktischen Aufgaben im Unterricht zugeordnet. Die Mengenangaben beschreiben die Ausstattung für den Lehrgang; sie verlangen nicht, dass Beschäftigte selbst einen entsprechenden Verbandkasten oder die genannten einzelnen Materialien mitbringen.
Die Angaben betreffen Unterricht und vorgesehene Übungsmittel.
Die durchgehende Durchführung berücksichtigen.
Deutschen Beleg und mögliche eigene Zusatzkosten einordnen.
Die genannten Materialien für praktische Aufgaben erkennen.
Nach den DGUV-Hinweisen muss ein fremdsprachiger Lehrgang weiterhin dem freigegebenen Leitfaden folgen. Der Kurs darf nicht in mehreren Sprachen abgehalten werden; die Teilnahmebescheinigung ist in Deutsch auszustellen. Mögliche Zusatzkosten für die fremdsprachige Durchführung übernimmt der Unfallversicherungsträger nicht. Die Vorgaben beschreiben Inhalt, Durchführung, Nachweis und Kostenbezug gemeinsam. Sie werden auf einen tatsächlich angefragten Lehrgang bezogen, ohne eine örtliche Sprache als verfügbar vorauszusetzen.
Zu neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten kommen bei regulären Lehrgängen mindestens 45 Minuten Pause. Die Pausen sind damit zusätzlich zur genannten Unterrichtszeit und als Teil der Durchführung berücksichtigt.
Die Auswahl geeigneter Personen liegt beim Arbeitgeber. Eine verbindliche Form für die Bestellung ist nach den DGUV-Hinweisen nicht vorgeschrieben; die schriftliche Bestellung wird für die betriebliche Organisation empfohlen.
Für die betrieblichen Aufzeichnungen tatsächlicher Hilfeleistungen nennt die DGUV fünf Jahre. Die Angaben sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen; sie gehören zum vorgesehenen Dokumentationsverfahren.