Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09557 Flöha sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,2 km vom Suchpunkt

10,9 km vom Suchpunkt

11,2 km vom Suchpunkt

12,3 km vom Suchpunkt

13,5 km vom Suchpunkt

16,6 km vom Suchpunkt

Im Lehrgang werden praktische Grundlagen der Wiederbelebung vermittelt. Im betrieblichen Alltag kommt außerdem die Dokumentation tatsächlich geleisteter Erster Hilfe hinzu. Für Ihren Flöhaer Betrieb sind dies unterschiedliche Aufgaben: angeleitetes Lernen und der vertrauliche Nachweis eines Hilfeereignisses.
Ein Inhouse-Lehrgang im eigenen Unternehmen braucht trotzdem einen vollständig freien Unterrichtszeitraum für die Teilnehmer. Klären Sie in Ihrem Flöhaer Betrieb die Vertretung laufender Aufgaben. Vereinbaren Sie Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle.
Mit den bisherigen Ersthelferbescheinigungen besprechen Sie Ausbildung oder Fortbildung. Einzelne Beschäftigte können auch offene Kurse besuchen. Eine mögliche Gebührenübernahme erfragen Sie vor der Buchung beim zuständigen Unfallversicherungsträger. Die direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule erfolgt nach dessen Voraussetzungen und Verfahren. Halten Sie die geforderten betrieblichen Angaben vollständig bereit und geben Sie die Informationen zu Ablauf und benötigten Unterlagen an die Teilnehmer weiter.
Für berechtigte Teilnahmen gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers zur Lehrgangsgebühr. Fahrtkosten und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts trägt der Arbeitgeber. Diese Aufwendungen werden für die vorgesehenen Beschäftigten neben der regulären Gebührenfrage berücksichtigt.
Die zuständige BG oder Unfallkasse berücksichtigen.
Arbeitsentgelt und Fahrtkosten einplanen.
Die Grundausbildung enthält die Wiederbelebung mit Beatmung und den Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators. Im DGUV-Lernrahmen wird die Wiederbelebung als Teilnehmerübung bearbeitet; der Grundsatz legt auch die erforderlichen Übungsgeräte fest. Für einen Lehrgang sind mindestens zwei Geräte zur Wiederbelebung und ein AED-Demonstrationsgerät vorgesehen. Diese Angaben erklären Inhalt und Ausstattung des Unterrichts. Sie sind keine Anleitung zur Durchführung der Maßnahmen und kein Nachweis der Ausstattung eines bestimmten örtlichen Anbieters.
Über jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb sind Aufzeichnungen zu führen. Die DGUV nennt eine Aufbewahrungsdauer von fünf Jahren; die Angaben sind vertraulich zu behandeln. Dafür stehen unter anderem Meldeblock und Dokumentationsbogen als Hilfsmittel zur Verfügung. Der Eintrag betrifft das tatsächliche Hilfeereignis. Er wird nicht dadurch ersetzt, dass eine Person irgendwann an einem Lehrgang teilgenommen hat. Der Betrieb organisiert die Aufzeichnung und den geschützten Umgang mit diesen Angaben.
Die jeweilige Aufgabe hat ihren eigenen Anlass.
Die vorgesehenen praktischen Inhalte bearbeiten.
Das tatsächliche Ereignis dokumentieren.
Die Aufzeichnungen geschützt behandeln.
Einordnung
Angeleiteter praktischer Unterricht
Einordnung
Nachweis des entsprechenden Lehrgangs
Einordnung
Dokumentation einer tatsächlichen Hilfeleistung
Für betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich ein Fortbildungsabstand von zwei Jahren vorgesehen.
Die reguläre Grundausbildung und die Fortbildung dauern jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pausen kommen insgesamt hinzu. Auch für eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Schulung gilt dieser reguläre zeitliche Rahmen.
Nein, die Obergrenze beträgt auch bei Unterstützung durch einen Ausbildungshelfer zwanzig Personen. Regelmäßig sind zehn bis fünfzehn vorgesehen. Für eine von Beginn an geplante Gruppe von sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV einen Helfer.
Für die Bestellung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Die DGUV empfiehlt, sie schriftlich vorzunehmen. Der Arbeitgeber überträgt damit die betriebliche Aufgabe; der erforderliche qualifizierende Schulungsbesuch bleibt eine eigene Voraussetzung.