Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 36396 Steinau an der Straße sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
18,5 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

23,8 km vom Suchpunkt

24,9 km vom Suchpunkt

25,2 km vom Suchpunkt

25,8 km vom Suchpunkt

Der DGUV-Grundsatz knüpft die Teilnahmebescheinigung an regelmäßige Teilnahme und den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Steinauer Betriebe können außerdem die zusätzliche Ausstattung des Lehrgangs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder einordnen. Dieser verbindet Ausbildungsinhalte für Erwachsene und Kinder mit entsprechend angepassten Unterrichtsmaterialien.
Ein Steinauer Betrieb möchte ein Schulungsangebot vor der internen Freigabe beurteilen. Prüfen Sie, ob Teilnehmerzahl und Ausbildungsbedarf mit der Anfrage übereinstimmen. Fehlende oder unklare Leistungen sollten vor der verbindlichen Zusage mit der Schule besprochen werden.
Für Inhouse-Unterricht werden Raum und tatsächlicher Standort vereinbart. Einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge anfragen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten verständlich beschrieben sein, damit intern ein eindeutig abgegrenztes Angebot bestätigt wird.
Worauf achten?
Die Voraussetzung für die Bescheinigung
Worauf achten?
Die Angaben des Lehrgangsbelegs
Worauf achten?
Der Bildungs- und Betreuungslehrgang
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Für die Ausbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder verlangt der DGUV-Grundsatz zusätzlich mindestens ein Kinder-Reanimationsgerät und gegebenenfalls ein Säuglingsgerät. Demonstrationsmaterial für Erste Hilfe soll Kindergrößen berücksichtigen. Als Teilnehmerinformation ist mindestens das Handbuch mit der Kennung DGUV Information 204-008 vorgesehen. Der Lehrgang behandelt Erwachsene und Kinder; seine ausdrücklich beschriebene Ausstattung und Unterlage werden diesem Ausbildungsrahmen zugeordnet.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nennt ihre Anforderungen an berechtigte Kursgebühren.
Die benötigten Abrechnungsangaben feststellen.
Die Unterlagen mit der Schule dem tatsächlichen Lehrgang zuordnen.
Die Angaben betreffen konkrete Bestandteile der Qualifizierung.
Regelmäßige Teilnahme und erworbene Fähigkeiten berücksichtigen.
Die Angaben zum durchgeführten Lehrgang erkennen.
Zusätzliche Geräte, Material und Teilnehmerinformation zuordnen.
Für die Bescheinigung verlangt der DGUV-Grundsatz eine regelmäßige Teilnahme. Die Lehrkraft muss außerdem überzeugt sein, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden. Auf dem Beleg sind unter anderem Name, Vorname, Geburtsdatum, Unterrichtsumfang, Datum und Zeitraum sowie die Lehrkraft und die Ausbildungsstelle vorgesehen. Hinzu kommt ein Vermerk über die ausgehändigte Teilnehmerunterlage. Voraussetzungen und Belegangaben beziehen sich auf den tatsächlich durchgeführten Lehrgang.
Die reguläre Ersthelferausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die Zahlen beschreiben den Unterrichtsrahmen der vorgesehenen Ausbildung im DGUV-System.
Nach den DGUV-Hinweisen kann das Unternehmen bestimmen, welche Person oder Stelle die Aufzeichnung übernimmt. Die Angaben zu tatsächlichen Hilfeleistungen bleiben vertraulich und sind vor einer Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen.
Für diese Gruppe muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Die Bezugsgröße sind die anwesenden Versicherten; bei mehr als zwanzig gelten nach der Betriebsart unterschiedliche Mindestanteile.
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