Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 98553 Schleusingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Schleusingen · Thüringen
Die Teilnehmerzahl eines Lehrgangs und die erforderliche Ersthelferbesetzung am Arbeitsplatz haben unterschiedliche Bezüge. Für den Unterricht gelten Gruppenvorgaben; im Betrieb sind die anwesenden Versicherten und die Betriebsart maßgeblich. Beide Zahlenbereiche werden bei der Organisation mit ihrer jeweiligen Aufgabe betrachtet.

Wenden Sie sich wegen einer möglichen Übernahme von Lehrgangsgebühren an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen und Verfahren sind maßgeblich. Eine ermächtigte Schule kann danach direkt abrechnen. Die erforderlichen betrieblichen Angaben sollten vor der Buchung vollständig vorliegen.
Mit bisherigen Ersthelferbescheinigungen bespricht Ihr Schleusinger Unternehmen Ausbildung oder Fortbildung bei der Ausbildungsstelle. Für einen Inhouse-Auftrag sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Offene Lehrgänge können einzelne Anmeldungen abdecken. Organisieren Sie die Vertretung laufender Aufgaben, damit alle Beschäftigten den ganzen Unterricht besuchen können. Informieren Sie die Teilnehmer rechtzeitig über den Zeitrahmen und die benötigten Unterlagen.
Regulär sollen zehn bis fünfzehn Personen an einem Lehrgang teilnehmen. Mehr als zwanzig sind auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers nicht zulässig. Für von Anfang an mit sechzehn bis zwanzig Personen geplante Lehrgänge empfiehlt die DGUV einen Helfer bei praktischen Übungen und Gruppenarbeiten. Die Qualitätsstandards der ermächtigten Ausbildungsstelle gelten auch bei Inhouse-Unterricht. Diese Angaben beschreiben die Bedingungen der Veranstaltung für die tatsächlich vorgesehene Gruppe.
Grundsätzlich erfolgt die Fortbildung betrieblicher Ersthelfender im Abstand von zwei Jahren.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Veranstaltung und Arbeitsplatz sind unterschiedliche Gegenstände.
Die tatsächlich geplante Unterrichtsgruppe nennen.
Die betriebliche Bezugsgröße berücksichtigen.
Die dazugehörigen Vorgaben mitlesen.
Einordnung
Obergrenze des regulären Lehrgangs
Einordnung
Mindestens eine ersthelfende Person
Einordnung
Vorgaben nach Betriebsart oder Einrichtung
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens eine ersthelfende Person erforderlich. Besondere Einrichtungen, darunter Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen, haben eigene Vorgaben. Die Bezugsgröße ist die Anwesenheit im Betrieb. Die Werte bezeichnen die erforderliche Hilfeorganisation am Arbeitsplatz und sind keine Mengenangabe für die Unterrichtsausstattung eines Lehrgangs.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren können nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers übernommen werden. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten bleiben beim Arbeitgeber. Diese eigenen Aufwendungen werden für die vorgesehenen Beschäftigten neben der Gebührenfrage berücksichtigt.
Die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse klären.
Arbeitsentgelt und Fahrtkosten berücksichtigen.

Beide Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pausen sind insgesamt zusätzlich vorgesehen. Auch die ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Durchführung berücksichtigt diesen regulären Unterrichtsrahmen.
Der Besuch muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen beziehen sich auf den tatsächlich absolvierten Lehrgang der betreffenden Person. Der frühere private Zweck allein entscheidet darüber nicht.
Die DGUV schreibt keine bestimmte Form für die Bestellung vor und empfiehlt eine schriftliche Bestellung. Der Arbeitgeber ordnet damit den betreffenden Personen die Aufgabe zu. Die Bestellung und der Schulungsbesuch betreffen unterschiedliche Vorgänge.
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