Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74196 Neuenstadt am Kocher sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,0 km vom Suchpunkt

9,1 km vom Suchpunkt

13,1 km vom Suchpunkt

13,5 km vom Suchpunkt

13,5 km vom Suchpunkt

14,7 km vom Suchpunkt

Betriebe in Neuenstadt am Kocher planen Ersthelferlehrgänge nach dem tatsächlichen Qualifikationsbedarf. Ausbildung und Fortbildung werden mit einer ermächtigten Stelle vereinbart. Für eine Inhouse-Schulung werden der konkrete Betrieb, die vorgesehene Gruppe und geeignete Unterrichtsbedingungen beschrieben.
Ein Neuenstadter Team braucht nach einer bereits bestätigten Anmeldung andere Teilnehmerangaben. Informieren Sie die Schule rechtzeitig und fragen Sie nach dem vorgesehenen Verfahren. Eine ausgetauschte Person sollte nicht ohne Abstimmung im Kurs erscheinen.
Auch Ausbildung oder Fortbildung müssen zum Bedarf der Ersatzperson passen. Bei einem Inhouse-Kurs kann sich durch Änderungen die Gruppengröße verändern; der Anbieter sollte den aktuellen Stand kennen. Die betriebliche Anmeldung und eine mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren werden mit der ermächtigten Ausbildungsstelle geklärt. Fragen Sie nach zusätzlichen Kosten, bevor Sie eine Änderung verbindlich bestätigen.
Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und vertraulich zu behandeln. Organisieren Sie im Betrieb, wie diese Dokumentation erfolgt und geschützt bleibt. Es geht um tatsächliche Hilfeleistungen und nicht nur um schwere Unfälle. Halten Sie den vorgesehenen Weg für die damit befassten Personen nachvollziehbar, damit auch eine kleinere Hilfeleistung erfasst werden kann.
Der Arbeitgeber muss durch geeignete Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür sorgen, dass notwendige Hilfe unverzüglich herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann. Diese Aufgabe betrifft die tatsächlichen Bedingungen im Betrieb. Betrachten Sie deshalb beim Aufbau Ihrer Erste-Hilfe-Organisation auch das Herbeirufen und Einweisen von Hilfe. Geschulte Beschäftigte sind Teil dieser Organisation, ersetzen aber nicht ihre Vorbereitung.
Reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung enthalten je neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt kommen mindestens 45 Minuten Pausen hinzu. Verwenden Sie für die Freistellung die vollständigen vereinbarten Veranstaltungszeiten.
Für berechtigte betriebliche Lehrgangsgebühren ist das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers maßgeblich. Klären Sie vor der Bestellung, welche Angaben für die vorgesehenen Teilnahmen erforderlich sind. Zusätzliche vereinbarte Leistungen werden ausdrücklich erläutert.
Träger und Voraussetzungen prüfen.
Benötigte Angaben vollständig weitergeben.
| Aufgabe | Bezug |
|---|---|
| Lehrgang auswählen | Persönliche Qualifikation |
| Hilfe erreichbar machen | Betriebliche Organisation |
| Hilfe dokumentieren | Vertrauliche Aufzeichnungen |
Vom Bedarf zum geeigneten Lehrgang gehen.
Vorhandene Qualifikationen prüfen.
Regelmäßig alle zwei Jahre planen.
Standort und Raum konkretisieren.
Die regulären betrieblichen Lehrgänge werden in Präsenz mit praktischen Übungen durchgeführt. Ein ausschließlich digitales Lernangebot erfüllt diesen Rahmen nicht. Stimmen Sie den geeigneten Lehrgang für die vorgesehenen Ersthelfenden mit der Ausbildungsstelle ab.
Ja, berücksichtigen Sie vorhandene anerkannte Voraussetzungen bei der Auswahl. Eine neue betriebliche Funktion führt nicht für sich allein zur erneuten Grundausbildung. Klären Sie den erforderlichen nächsten Lehrgang anhand des persönlichen Standes.
Für den regulären Lehrgang sind höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen. Melden Sie einen darüber hinausgehenden Bedarf ausdrücklich. Die Ausbildungsstelle stimmt mit Ihnen ab, wie die benötigten Schulungen für die Gruppe organisiert werden.
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