Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 84359 Simbach a.Inn sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,8 km vom Suchpunkt

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Simbach a.Inn · Bayern
Bei mehr als zwanzig anwesenden Versicherten unterscheiden sich die Ersthelferanteile nach der Betriebsart. Simbacher Unternehmen betrachten für die Materialausstattung daneben Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und räumliche Bedingungen. Kleine und große Verbandkästen haben definierte Normbezüge; zwei kleine können einen großen ersetzen.

Ein Simbacher Unternehmen möchte ein Angebot für seinen konkreten Betriebsstandort einholen. Nennen Sie vollständige Anschrift und Postleitzahl, damit die Inhouse-Anfrage eindeutig zugeordnet ist. Raum und Gruppengröße werden mit der Schule abgestimmt.
Ausbildung oder Fortbildung richten sich nach den tatsächlichen Personen. Einzelne offene Lehrgänge können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die erforderlichen Arbeitgeberangaben und mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Fragen zu zusätzlichen Leistungen und gesonderten Kosten sollten vor der verbindlichen Buchung beantwortet sein, damit das bestätigte Angebot zur tatsächlichen Durchführung passt.
Worauf achten?
Fünf Prozent der anwesenden Versicherten
Worauf achten?
Zehn Prozent der anwesenden Versicherten
Worauf achten?
DIN 13157 und DIN 13169; zwei kleine ersetzen einen großen
Bei mehr als zwanzig anwesenden Versicherten sind in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent Ersthelfer erforderlich, in sonstigen Betrieben zehn Prozent. Bei zwei bis zwanzig genügt als Mindestzahl ein Ersthelfer. Die maßgebliche Gruppe sind die anwesenden Versicherten. Für eine betriebliche Betrachtung werden daher deren Zahl und die zutreffende Betriebsart zusammengeführt; eine für einen anderen Betrieb genannte Prozentzahl wird nicht ungeprüft übernommen.
Die Bezugsgrößen werden der jeweiligen Organisationsaufgabe zugeordnet.
Die maßgebliche Gruppe für die Ersthelferbesetzung bestimmen.
Den zutreffenden Mindestanteil zuordnen.
Gefährdungen und räumliche Bedingungen mitberücksichtigen.
Für Art und Umfang des Erste-Hilfe-Materials nennt die DGUV Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und räumliche Verhältnisse als Grundlagen. Beschrieben werden kleine Verbandkästen nach DIN 13157 und große nach DIN 13169. Zwei kleine können einen großen ersetzen. Die Ausstattung wird damit nicht allein nach dem Namen des Betriebs bestimmt: Zu berücksichtigen sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und die Organisation der Hilfe am Standort.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Der zuständige Unfallversicherungsträger nennt die Anforderungen für berechtigte Lehrgangsgebühren.
Die benötigten Abrechnungsangaben beim eigenen Träger klären.
Die Unterlagen mit der Schule den tatsächlichen Teilnahmen zuordnen.
Der DGUV-Grundsatz verlangt für jede Person eine Informationsschrift, mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Medien sind als Ergänzung möglich, ersetzen die vorgesehene Printfassung jedoch nicht.
Die Ausbildungsstelle bewahrt die Aufzeichnungen über die durchgeführten Lehrgänge fünf Jahre auf. Auf Anforderung sind sie dem Unfallversicherungsträger vorzulegen; die Vorgabe betrifft die Dokumentation des Unterrichts bei der Schule.
Die DGUV ordnet Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten dem Arbeitgeber zu. Die Übernahme berechtigter Kursgebühren durch den Unfallversicherungsträger betrifft einen anderen Kostenbestandteil; diese Unterscheidung wird bei der internen Planung berücksichtigt.
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