Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 59602 Rüthen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Rüthen · Nordrhein-Westfalen
Die betriebliche Grundausbildung behandelt verschiedene Notfallsituationen und verbindet die Themen mit praktischer Arbeit. Die Teilnahmebescheinigung ordnet den absolvierten Lehrgang der Person zu. Für Ihren Rüthener Betrieb sind damit sowohl die Lerninhalte als auch die persönlichen Angaben des Schulungsnachweises von Bedeutung.

Wenn mehrere Mitarbeiter gleichzeitig im Lehrgang sind, muss Ihr Rüthener Betrieb die anderen Aufgaben anders verteilen. Klären Sie die Vertretung vor der Buchung. Alle Teilnehmer sollen die vollständige Unterrichtszeit frei haben und den Ablauf sowie die benötigten Unterlagen rechtzeitig kennen.
Mit bisherigen Ersthelferbescheinigungen besprechen Sie Ausbildung oder Fortbildung bei der Ausbildungsstelle. Für einen Inhouse-Auftrag vereinbaren Sie Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich. Einzelne Personen können offene Kurse besuchen. Nach der Teilnahme übernehmen Sie die neuen Bescheinigungen in Ihre betriebliche Übersicht. Eine klare Zuständigkeit hält die Dokumentation zusammen und schafft eine nachvollziehbare Grundlage für weitere konkrete Schulungsanfragen.
Vermittlung und Nachlesen ergänzen sich.
Die verschiedenen Grundlagen der Ersten Hilfe erkennen.
Die angeleiteten Aufgaben im Lehrgang bearbeiten.
Person und absolvierten Lehrgang zuordnen.
Der DGUV-Lernrahmen enthält unter anderem den Notruf, Wundversorgung und Wiederbelebung einschließlich Beatmung und AED. Hinzu kommen akute Erkrankungen, etwa Schlaganfall, Krampfanfall, Asthma und Herzinfarkt, sowie temperaturbedingte Störungen. Auch das eigene Schutzverhalten ist Ausbildungsinhalt. Die Themenübersicht zeigt die Breite der Grundausbildung. Sie bezieht sich auf den nationalen Lernrahmen und enthält selbst noch keine einzelnen Hilfeanweisungen; diese werden im fachlich angeleiteten Lehrgang vermittelt und praktisch bearbeitet.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Nach den DGUV-Hinweisen umfasst die reguläre Schulung qualifizierte Lehrkräfte, erforderliche Materialien und Medien sowie Teilnehmerinformationen und Bescheinigung. Die Materialaufbereitung gehört ebenfalls dazu. Diese Bestandteile werden innerhalb des beschriebenen regulären Lehrgangs berücksichtigt.
Erforderliche Lehrleistungen und Materialien zuordnen.
Informationen und Teilnahmebescheinigung mitberücksichtigen.
Ein Vergleich von Inhouse-Angeboten für Rüthen beginnt mit der Frage, welche Teilnehmer über die BG oder Unfallkasse abgerechnet werden können. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann dafür das Direktabrechnungsverfahren nutzen; für privat oder zusätzlich angemeldete Personen ist damit keine automatische Finanzierung zugesagt.
Bitten Sie im Angebot um eine getrennte Darstellung von übernommenen Kursgebühren und betrieblichen Zusatzpositionen. Für die gewünschte Anreise und den Aufbau am Unternehmensstandort können ausdrücklich vereinbarte tatsächliche Mehrkosten anfallen. Wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt, hängt vom Auftrag ab. Ein vollständig aufgeschlüsseltes Angebot zeigt, welche Kosten Ihr Unternehmen selbst trägt.
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Lernrahmen | Themen und praktische Inhalte |
| Persönliche Angaben | Name und Geburtsdatum auf dem Nachweis |
| Lehrgangsangaben | Art, Dauer, Ort und Datum der Schulung |
Betriebliche Ersthelfende sollen grundsätzlich im Abstand von zwei Jahren fortgebildet werden.
Die Teilnahmebescheinigung enthält nach dem DGUV-Grundsatz Angaben zur Person und zum absolvierten Lehrgang. Dazu gehören Name und Geburtsdatum, Art und Dauer der Schulung sowie Ort und Datum. Diese Angaben beschreiben, wer an welcher Ausbildung oder Fortbildung teilgenommen hat. Auch die durchführende Lehrkraft und die Ausbildungsstelle werden genannt. Für die betriebliche Ablage ist daher der persönliche Schulungsnachweis relevant, nicht lediglich eine allgemeine Beschreibung des Unterrichtsangebots.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Zusätzlich sind insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen vorgesehen. Der Rahmen gilt auch bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Veranstaltung.
Für die reguläre betriebliche Fortbildung sind Präsenzunterricht und praktische Aufgaben vorgesehen. Ein ausschließlich online vermitteltes Informationsangebot erfüllt diesen Rahmen nicht. Die geplanten Beschäftigten benötigen eine entsprechende Möglichkeit zur persönlichen Teilnahme.
Der Arbeitgeber ordnet den ausgewählten Personen die betriebliche Aufgabe zu. Dafür gibt es keine vorgeschriebene Form; die DGUV empfiehlt die schriftliche Bestellung. Sie ist von der Durchführung des Lehrgangs zu unterscheiden.