Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 57518 Betzdorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,2 km vom Suchpunkt

14,7 km vom Suchpunkt

15,5 km vom Suchpunkt

17,5 km vom Suchpunkt

17,6 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

Die Ersthelferausbildung verbindet Übungen mit Verbandmaterial und Themen zu besonderen Verletzungsarten. Betzdorfer Betriebe können diese Inhalte dem Unterrichtsprogramm zuordnen. Bei einer tatsächlichen Hilfeleistung sieht die DGUV daneben Angaben zum Ereignis und zur Hilfe selbst vor, jeweils mit eigenem Zeitpunkt und weiteren konkreten Informationen.
Ein Betzdorfer Betrieb möchte Beschäftigte an verschiedenen Tagen schulen lassen. Fragen Sie die Schule nach geeigneten offenen Lehrgängen und lassen Sie konkrete Plätze bestätigen. Jede Person erhält anschließend die richtige Unterrichtsanschrift und den jeweiligen Beginn.
Für eine gemeinsame Gruppenschulung kann ein Inhouse-Angebot mit Raum und Betriebsstandort angefragt werden. Ausbildung oder Fortbildung richten sich nach vorhandenen Nachweisen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten vor der verbindlichen Zusage zum konkreten Lehrgang bekannt sein.
Nach der praktischen Ausbildungsübersicht werden Verbände mit den Materialien des Verbandkastens als Teilnehmerübung angelegt. Als besondere Themen der Wundversorgung nennt der DGUV-Grundsatz unter anderem Fremdkörper, Nasenbluten, Amputationsverletzungen und Zahnverletzungen. Die Inhaltsübersicht beschreibt damit praktische Aufgaben und verschiedene behandelte Verletzungssituationen. Sie hilft, den Umfang des Lernstoffs zu erkennen; diese Seite erläutert keine Behandlung und leitet aus der Themenliste keine örtliche Gefährdung ab.
Worauf achten?
Eine praktische Teilnehmeraufgabe
Worauf achten?
Genannte Themen des Ausbildungsprogramms
Worauf achten?
Angaben zur tatsächlich geleisteten Hilfe
Die Angaben beziehen sich auf verschiedene Gegenstände.
Die praktische Unterrichtsaufgabe erkennen.
Die genannten besonderen Ausbildungsinhalte lesen.
Ereignis und geleistete Hilfe mit ihren Angaben erfassen.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die Übernahmebedingungen beim eigenen Träger erfragen.
Personal- und Fahrtkosten der tatsächlichen Teilnahme einplanen.
Zu einer tatsächlichen Hilfeleistung nennt die DGUV unter anderem Datum, Zeit, Ort und Ablauf des Ereignisses sowie Art und Umfang der Verletzung oder Erkrankung. Auch Zeugen werden erfasst. Für die Hilfe gehören Datum und Zeit, Art und Weise der Maßnahme sowie die Namen der Helfenden zu den Angaben. Das betriebliche Aufzeichnungsverfahren soll somit das Ereignis und die erfolgte Hilfe nachvollziehbar festhalten.
Die Angaben sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Das Unternehmen kann bestimmen, welche Person oder Stelle die Dokumentation übernimmt; die Zuordnung gehört zum betrieblichen Aufzeichnungsverfahren.
Die DGUV nennt eine Aufbewahrungszeit von fünf Jahren. Diese Vorgabe betrifft die Angaben über tatsächlich geleistete Erste Hilfe im Betrieb; sie werden im dafür vorgesehenen Verfahren dokumentiert und geschützt.
Der DGUV-Grundsatz schließt eine solche Integration aus. Die beiden Lehrgangsarten werden nach dem tatsächlichen Qualifizierungsschritt organisiert; die gleiche Zahl von Unterrichtseinheiten macht aus ihnen keine gemeinsame Unterrichtsgruppe.