Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 49757 Werlte sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,1 km vom Suchpunkt

18,6 km vom Suchpunkt

24,1 km vom Suchpunkt

25,9 km vom Suchpunkt

31,1 km vom Suchpunkt

31,6 km vom Suchpunkt

Werlter Betriebe bereiten die Ausbildung und Fortbildung ihrer Ersthelfenden mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle vor. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden berücksichtigt. Eine Inhouse-Anfrage beschreibt den tatsächlichen Standort, den nutzbaren Raum und die vorgesehene Gruppe.
Ein Werlter Betrieb möchte den Kursbesuch einzelner Beschäftigter an verschiedenen Tagen organisieren. Lassen Sie für jede Person einen passenden Platz bestätigen und halten Sie die jeweilige Unterrichtsanschrift fest. Eine gemeinsame Firmenanfrage bedeutet noch keinen gemeinsamen Kursraum.
Die Schule erläutert, ob Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird und welche Angaben zur Anmeldung fehlen. Für eine spätere Gruppenschulung kann ein Inhouse-Angebot eingeholt werden. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Zusätzliche Leistungen und Kosten werden zur jeweiligen Buchung vereinbart, bevor die Teilnahme verbindlich wird.
Die Beschäftigten brauchen Informationen darüber, wie Hilfe gerufen wird und welche Personen oder Einrichtungen erreichbar sind. Der Arbeitgeber sorgt für geeignete Hinweise und die entsprechende Unterweisung. Diese Angaben beziehen sich auf den tatsächlichen Standort. Nutzen Sie sie, damit die örtliche Organisation für Beschäftigte nachvollziehbar ist und nicht erst im Hilfeleistungsfall erschlossen werden muss.
Der zuständige Unfallversicherungsträger regelt Voraussetzungen und Verfahren für berechtigte Lehrgangsgebühren. Klären Sie die Übernahme für die vorgesehenen Personen. Die Ausbildungsstelle erläutert die dazu benötigten Arbeitgeberangaben.
Konkrete Teilnahmen zugrunde legen.
Angaben mit der Schule abstimmen.
Bei der Planung können einzelne Beschäftigte einen offenen Lehrgang besuchen oder eine Gruppe gemeinsam geschult werden. Betrachten Sie dafür den tatsächlich zusammenkommenden Bedarf. Nicht jede Person benötigt denselben nächsten Lehrgang. Eine Inhouse-Anfrage lohnt sich als konkrete Prüfung der gemeinsamen Durchführung; für einzelne Besuche beziehen Sie die jeweils bestätigte Veranstaltungsanschrift in die Planung ein.
| Bereich | Verantwortung |
|---|---|
| Schulung | Geeigneten Lehrgang abstimmen |
| Teilnahme | Lernzeit organisieren |
| Standort | Erste-Hilfe-Hinweise bereitstellen |

Die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Verwenden Sie den absolvierten persönlichen Stand für die Planung. Eine neue Funktion allein bedeutet nicht automatisch eine erneute Grundausbildung.
Die Anfrage soll die Durchführung erkennen lassen.
Qualifikation und Gruppe nennen.
Nutzbare Bedingungen erklären.
Vollständigen Ablauf einplanen.
Ausbildung und Fortbildung bestehen jeweils aus neun Einheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen im regulären betrieblichen Rahmen hinzu. Planen Sie die vollständigen vereinbarten Zeiten ein.
Nach DGUV umfasst sie höchstens zwanzig Personen. Geben Sie einen größeren Gesamtbedarf bei der Anfrage ausdrücklich an. Die Ausbildungsstelle stimmt die geeignete Durchführung und die Aufteilung in passende Gruppen mit Ihnen ab.
Er kommt nach DGUV in Betracht, wenn er höchstens zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle besucht wurde. Prüfen Sie beide Voraussetzungen gemeinsam am vorhandenen persönlichen Nachweis.