Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09217 Burgstädt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,3 km vom Suchpunkt

9,6 km vom Suchpunkt

11,1 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

13,2 km vom Suchpunkt

13,9 km vom Suchpunkt

Für einen regulären betrieblichen Lehrgang werden Unterricht und Pausen im vorgesehenen Rahmen organisiert. Wenn eine andere Unterrichtssprache benötigt wird, ist deren einheitliche Verwendung für die Veranstaltung abzusprechen. Die deutschsprachige Teilnahmebescheinigung erfüllt daneben eine eigene Funktion als Nachweis des absolvierten Lehrgangs.
Geben Sie in Ihrem Burgstädter Unternehmen den vollständigen Unterrichtszeitraum und die benötigten Unterlagen an alle vorgesehenen Teilnehmer weiter. Eine Kontaktperson kann Rückfragen mit der Ausbildungsstelle klären und die bisherigen Ersthelferbescheinigungen zusammentragen.
Anhand der Nachweise besprechen Sie Ausbildung oder Fortbildung. Für einen Inhouse-Auftrag sind Räume, Gruppengröße und Durchführung zu vereinbaren. Während des ganzen Lehrgangs brauchen die Beschäftigten Freiraum von anderen Aufgaben; einzelne Personen können auch offene Kurse besuchen. Nach der Teilnahme ergänzen Sie Ihre betriebliche Übersicht um die neuen Bescheinigungen. So bleibt der Schulungsverlauf dokumentiert und kann bei weiteren gezielten Anfragen an eine Ausbildungsstelle berücksichtigt werden.
Ein auf Unternehmenswunsch durchgeführter fremdsprachiger Lehrgang kann nach den DGUV-Hinweisen eine zusätzliche Leistung sein. Umfang und Vergütung werden dafür ausdrücklich vereinbart. Die Aussage bezieht sich auf den konkret bestellten zusätzlichen Durchführungsaufwand.
Die gewünschte Unterrichtssprache benennen.
Zusätzlichen Umfang und Vergütung ausdrücklich klären.
Die Abrechnung über BG oder Unfallkasse betrifft die erforderlichen betrieblichen Lehrgänge und folgt deren Voraussetzungen. Für eine Gruppe in Burgstädt können ermächtigte Ausbildungsstellen die übernommenen Kursgebühren direkt abrechnen. Teilen Sie der Schule den betrieblichen Zweck schon bei der Anfrage mit, damit nicht versehentlich eine reine Selbstzahlerbuchung zugrunde gelegt wird.
Für den gewünschten Kursort im Unternehmen fragen Sie zusätzlich nach tatsächlich anfallendem Aufwand für Anreise und Aufbau. Solche Mehrkosten werden ausdrücklich vereinbart. Auch besondere Durchführungswünsche können gesondert zu bezahlen sein. Ein transparentes Angebot trennt deshalb die reguläre Lehrgangsgebühr, vereinbarte Extras und den vom Arbeitgeber selbst zu tragenden Personalaufwand.
| Angabe | Gegenstand |
|---|---|
| Neun Unterrichtseinheiten | Regulärer Unterrichtsumfang |
| Einheitliche Sprache | Verständigung im Lehrgang |
| Deutschsprachige Bescheinigung | Nachweis über die absolvierte Schulung |
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Eine Einheit dauert 45 Minuten. Zusätzlich verlangt der DGUV-Grundsatz mindestens drei Pausen mit einer Gesamtdauer von mindestens 45 Minuten. Diese Vorgaben gehören zusammen zum regulären Lehrgangsrahmen. Die konkrete Veranstaltung legt fest, wie Unterrichtsabschnitte und Unterbrechungen zeitlich angeordnet sind. Eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Schulung behält den vorgesehenen Unterrichtsumfang bei.
Die reguläre betriebliche Schulung erfolgt in Präsenz. Erklärungen und praktische Aufgaben werden im Lehrgang verbunden; eine reine Onlineveranstaltung ersetzt diesen Rahmen nicht.
Klären Sie mit den vorgesehenen Beschäftigten, in welcher Sprache sie Erklärungen und praktische Arbeitsaufträge verstehen können. Die Staatsangehörigkeit allein beschreibt diese Fähigkeit nicht. Für eine gemeinsame Veranstaltung werden die tatsächlichen Verständigungsbedürfnisse zusammengetragen und der Ausbildungsstelle mitgeteilt. So bezieht sich eine Anfrage auf die beteiligten Personen und ihre Mitarbeit im Unterricht. Ob eine passende Durchführung angeboten werden kann, wird für den konkreten Lehrgang besprochen.
Zeitrahmen und Verständigung sind konkrete Angaben.
Den regulären Umfang berücksichtigen.
Die einheitliche Durchführung für die Gruppe klären.
Die deutschsprachige Bescheinigung zuordnen.

Betriebliche Ersthelfende werden grundsätzlich alle zwei Jahre fortgebildet. Die passende Teilnahme berücksichtigt die vorhandene anerkannte Qualifikation. Eine neue Funktion allein macht deshalb nicht automatisch für jede Person eine erneute Grundausbildung nötig.
Der betreffende Besuch muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und darf höchstens zwei Jahre zurückliegen. Diese beiden Bedingungen werden auf den tatsächlichen persönlichen Lehrgang bezogen, bevor er betrieblich eingeordnet wird.
Für die Bestellung betrieblicher Ersthelfender gibt es keine vorgeschriebene Form. Die DGUV empfiehlt die Schriftform. Der Arbeitgeber ordnet den betreffenden Beschäftigten damit die Aufgabe im Unternehmen ausdrücklich zu.