Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 24782 Büdelsdorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,0 km vom Suchpunkt

2,1 km vom Suchpunkt

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4,1 km vom Suchpunkt

4,9 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

Die praktische Ausbildungsübersicht nennt verschiedene Inhalte mit ihrer vorgesehenen Vermittlungsform. Büdelsdorfer Betriebe können etwa die Ruhigstellung bei Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen als Demonstration einordnen. Die Seitenlage ist als Teilnehmerübung aufgeführt. Daneben beschreibt der DGUV-Grundsatz die Aufzeichnungen, die bei der Ausbildungsstelle zum Lehrgang geführt werden.
Ein Büdelsdorfer Team möchte die Angaben einer Kursbestätigung intern abgleichen. Stimmen Unterrichtstag, Beginn und tatsächlicher Ort mit der Planung überein? Klären Sie fehlende Punkte mit der Schule, bevor Einladungen verbindlich weitergegeben werden.
Bei Inhouse-Unterricht wird außerdem festgehalten, wer Raum und Zugang organisiert. Ausbildung und Fortbildung richten sich nach den tatsächlichen Teilnehmenden. Einzelne offene Lehrgänge können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und weitere Kosten werden zum konkreten Auftrag vorab vereinbart.
Die Ausbildungsstelle führt nach dem DGUV-Grundsatz Aufzeichnungen mit Art, Ort und Zeit des Lehrgangs sowie der Lehrkraft und dem verantwortlichen Arzt. Erfasst werden außerdem Name, Geburtsdatum und Unterschrift der Teilnehmenden, Arbeitgeber und zahlender Unfallversicherungsträger. Die Schule muss diese Lehrgangsaufzeichnungen fünf Jahre aufbewahren und dem Träger auf Anforderung vorlegen. Die Vorgabe beschreibt damit sowohl die erfassten Angaben als auch die Aufbewahrung und den vorgesehenen Empfänger einer angeforderten Vorlage.
Worauf achten?
Eine Demonstration im Ausbildungsprogramm
Worauf achten?
Eine Teilnehmerübung im Lehrgang
Worauf achten?
Die Lehrgangsaufzeichnungen der Ausbildungsstelle
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die Beschreibung betrifft die Durchführung der Qualifizierung.
Die genannte Ruhigstellung als Vorführung lesen.
Die Seitenlage in der praktischen Übersicht einordnen.
Die Dokumentation bei der Ausbildungsstelle zuordnen.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die Übernahmebedingungen beim eigenen Träger klären.
Die Personal- und Fahrtkosten der tatsächlichen Teilnahme zuordnen.
Bei Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen beschreibt die Ausbildungsübersicht eine Ruhigstellung mit einfachen Hilfsmitteln als Demonstration. Auch das Abnehmen eines Integralhelms durch zwei Helfer wird vorgeführt. Die Seitenlage ist dagegen als Teilnehmerübung aufgeführt. Psychische Betreuung und Wärmeerhalt werden im Rahmen eines Fallbeispiels behandelt. Die Übersicht verbindet somit verschiedene Themen mit Vorführung, eigener Übung oder Fallbeispiel; diese Bezeichnungen beschreiben die Tätigkeit im Unterricht und keine Handlungsfolge für einen tatsächlichen Notfall.
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Dazu kommen mindestens 45 Minuten Pause. Die Angaben beschreiben den regulären Umfang der jeweiligen Lehrgangsart im DGUV-Rahmen.
Die DGUV nennt dafür fünf Jahre. Die Angaben betreffen das betriebliche Verfahren für tatsächliche Hilfeleistungen; sie sind vertraulich zu behandeln und müssen vor einem unbefugten Zugriff geschützt werden.
Der DGUV-Grundsatz schließt die Integration von Fortbildungsteilnehmenden in eine Ausbildung aus. Die Lehrgangsarten werden entsprechend dem Qualifizierungsschritt getrennt organisiert; eine gleiche Zahl von Unterrichtseinheiten hebt diese Vorgabe nicht auf.