Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 31028 Gronau (Leine) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Die betriebliche Erste-Hilfe-Unterweisung umfasst auch die Frage, welche Ärzte nach einem Unfall aufzusuchen sind. Betriebe aus Gronau an der Leine können diesen Punkt ihrer örtlichen Unterweisung zuordnen. Im Ersthelferlehrgang enthält die praktische Übersicht daneben Übungen zu Verbandmaterial und zum Druckverband am Arm.
Ein Gronauer Betrieb möchte eine Schulung am Standort an der Leine anfragen. Nennen Sie vollständige Anschrift und Postleitzahl, damit der Inhouse-Ort eindeutig ist. Die Schule sollte Raum und Teilnehmerzahl kennen, bevor eine feste Zusage erfolgt.
Ausbildung oder Fortbildung werden dem tatsächlichen Bedarf der Gruppe zugeordnet. Einzelpersonen können offene Lehrgänge anfragen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Fragen Sie vor der verbindlichen Buchung nach zusätzlichen Leistungen und gesonderten Kosten zum konkreten Auftrag, damit die interne Planung auf bestätigten Angaben beruht.
Der DGUV-Grundsatz nennt das Anlegen von Verbänden mit den im Verbandkasten enthaltenen Materialien als Teilnehmerübung. Auch der Druckverband am Arm ist als Teilnehmerübung aufgeführt. Die Übersicht beschreibt damit konkrete Gegenstände der praktischen Ausbildungszeit. Die Lernenden werden im vorgesehenen Unterricht selbst tätig; die Angaben erläutern den Ausbildungsrahmen und enthalten keine Anleitung zur Versorgung einer tatsächlichen Verletzung.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die Übernahmebedingungen beim zuständigen Träger erfragen.
Personal- und Fahrtkosten der tatsächlichen Teilnahme einplanen.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






In der Erste-Hilfe-Unterweisung sollen Betriebsangehörige erfahren, welche Ärzte nach einem Unfall aufzusuchen sind. Zu den weiteren DGUV-Fragen gehören die Namen der Ersthelfer, Ort und Absetzen des Notrufs, der Aufbewahrungsort von Erste-Hilfe-Material sowie die interne Unfallmeldung. Auch die Aufzeichnung einer tatsächlichen Hilfeleistung wird angesprochen. Für das Unternehmen werden diese Fragen mit den örtlich zuständigen Personen und vorhandenen Einrichtungen beantwortet; die Angaben gehören zur mindestens jährlichen Unterweisung aller Betriebsangehörigen.
Worauf achten?
In die betriebliche Erste-Hilfe-Unterweisung
Worauf achten?
In die praktische Ausbildungsübersicht
Worauf achten?
Zu den bezeichneten Teilnehmerübungen
Betriebliche Unterweisung und Ersthelferlehrgang haben eigene Inhalte.
Die dafür vorgesehene örtliche Auskunft kennen.
Die praktische Lernaufgabe im Lehrgang erkennen.
Die bezeichnete Teilnehmerübung einordnen.

Die DGUV beschreibt die Unterweisung aller Betriebsangehörigen mindestens einmal jährlich. Sie behandelt Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen sowie akuten Erkrankungen und ist damit ein eigener Bestandteil der betrieblichen Organisation.
Die Anforderungen des DGUV-Grundsatzes gelten branchenübergreifend und auch für Inhouse-Schulungen. Der Unterricht am Betriebsstandort wird damit dem gleichen vorgesehenen Ausbildungsrahmen zugeordnet; der Standort allein verändert diesen nicht.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Die Angaben bezeichnen den regulären Unterrichtsrahmen für die jeweils benötigte Lehrgangsart.
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