Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01877 Bischofswerda sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,0 km vom Suchpunkt

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18,6 km vom Suchpunkt

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20,4 km vom Suchpunkt

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Der DGUV-Grundsatz nennt für den Lehrgang auch Materialien pro teilnehmender Person. Betriebe aus Bischofswerda können die auswechselbare Gesichtsmaske und das Paar Einmalhandschuhe diesen Vorgaben zuordnen. Im Unternehmen bleibt daneben der vertrauliche Umgang mit Aufzeichnungen tatsächlicher Hilfeleistungen ein eigener Organisationspunkt.
Ein Bischofswerdaer Unternehmen möchte nach einer Terminänderung die Kursplanung aktualisieren. Fragen Sie die Schule, welche Plätze oder Gruppentermine jetzt verfügbar sind. Die Beschäftigten sollten erst anhand bestätigter Angaben verbindlich eingeplant werden.
Bei Inhouse-Unterricht wird auch die Nutzung des Raums am neuen Tag abgestimmt. Ausbildung oder Fortbildung richten sich nach der tatsächlichen Gruppe. Einzelne offene Lehrgänge können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren. Fragen zu zusätzlichen Leistungen und möglichen Kosten der Änderung werden vor einer neuen Zusage geklärt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Der eigene Unfallversicherungsträger nennt seine Abrechnungsvoraussetzungen.
Die erforderlichen Angaben beim zuständigen Träger erfragen.
Die Unterlagen mit der Schule auf die tatsächliche Teilnahme beziehen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Gesichtsmaske | Das persönliche Übungsmaterial im Lehrgang |
| Paar Einmalhandschuhe | Die Materialmenge pro teilnehmender Person |
| Hilfeaufzeichnung | Das vertrauliche betriebliche Verfahren |
Lehrgang und betriebliches Verfahren werden entsprechend betrachtet.
Die Materialvorgabe pro Person erkennen.
Das vorgesehene Paar pro Person einordnen.
Den Schutz vor unbefugtem Zugriff berücksichtigen.
Aufzeichnungen über tatsächliche Hilfeleistungen enthalten personenbezogene Angaben und müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Nach den DGUV-Hinweisen kann das Unternehmen festlegen, welche Person oder Stelle dokumentiert. Für die betriebliche Vorbereitung ist damit auch der vertrauliche Umgang Teil des Verfahrens. Beschäftigte sollen ihre Fragen zum Aufzeichnungsweg an die dafür benannte Stelle richten können, ohne dass Ereignisaufzeichnungen allgemein im Team verteilt werden.
In der Liste der erforderlichen Lehr- und Übungsmaterialien ist eine auswechselbare Gesichtsmaske für die Reanimationsgeräte pro Person vorgesehen. Auch ein Paar Einmalhandschuhe wird pro teilnehmender Person genannt. Diese Angaben beschreiben die Ausstattung des Lehrgangs nach der Zahl der Lernenden. Sie werden als Anforderungen an die Unterrichtsmaterialien gelesen; daraus ergibt sich keine allgemeine persönliche Mitbringliste für den gebuchten Besuch.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.

Der DGUV-Grundsatz sieht eine reine Präsenzveranstaltung vor. Die Ausbildung arbeitet mit praktischen Aufgaben und aktiver Beteiligung; elektronische Medien können den Unterricht begleiten, ersetzen aber diese vorgesehene Durchführung nicht.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten liegen nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Die Übernahme berechtigter Kursgebühren durch den Unfallversicherungsträger betrifft einen anderen Kostenbestandteil; beide werden bei der internen Planung entsprechend berücksichtigt.
Die Bescheinigung setzt die regelmäßige Teilnahme voraus. Außerdem muss die Lehrkraft überzeugt sein, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden. Die Angaben beschreiben die Grundlage des vorgesehenen Lehrgangsnachweises.
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