Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97762 Hammelburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,4 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

24,6 km vom Suchpunkt

24,8 km vom Suchpunkt

32,3 km vom Suchpunkt

35,1 km vom Suchpunkt

Hammelburger Arbeitgeber planen die Qualifizierung ihrer Ersthelfenden mit einer geeigneten ermächtigten Ausbildungsstelle. Vorhandene anerkannte Qualifikationen bestimmen mit, welche Ausbildung oder Fortbildung gebraucht wird. Für Inhouse wird die Durchführung am Standort abgestimmt; zugleich bleibt die Erste-Hilfe-Versorgung während der Schulungszeiten zu organisieren.
Ein Hammelburger Betrieb hat bereits ein Schulungsangebot erhalten und prüft nun die enthaltenen Leistungen. Fragen Sie nach, wenn zusätzliche Aufwendungen oder der Umfang des Inhouse-Tages unklar bleiben. Eine nachvollziehbare Beschreibung hilft bei der internen Freigabe.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann den Weg zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger erläutern. Weitere Leistungen werden gesondert vereinbart. Die Teilnehmergruppe wird nach Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf abgestimmt. Erst mit einem bestätigten Termin werden die Beschäftigten verbindlich eingeplant; für einzelne Personen können offene Lehrgänge angefragt werden.
| Blickpunkt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Während der Schulung | Betriebliche Verfügbarkeit der übrigen Ersthelfenden |
| Nach dem Lehrgang | Tatsächlich absolvierte Qualifikation |
| Am Lernort | Für die Gruppe geeignete Durchführung |
Für betriebliche Ersthelfende ist eine regelmäßige Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Verwenden Sie die Nachweise über absolvierte Schulungen für Ihre Übersicht. So lässt sich die weitere Qualifizierung auf den tatsächlichen Stand der Beschäftigten beziehen und ein noch offener Besuch gezielt bearbeiten.
Für reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung gelten jeweils neun Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von 45 Minuten. Das ergibt 405 Minuten Unterricht. Die DGUV nennt zusätzlich insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Auch am eigenen Betriebsstandort bleibt dieser Rahmen bestehen. Die vereinbarte Veranstaltung ist deshalb ein zusammenhängender Schulungsauftrag mit praktischen Anteilen und kein frei kürzbarer Vortrag, dessen Umfang nur vom verfügbaren Besprechungsfenster abhängt.
Der Unfallversicherungsträger entscheidet über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren. Stellen Sie dafür den konkreten Bedarf des Unternehmens dar. Ein allgemeiner Hinweis auf betriebliche Abrechnung ersetzt nicht die Einordnung der vorgesehenen Teilnahmen und der für sie erforderlichen Arbeitgeberangaben.
Vorgesehene Teilnahmen und passenden Lehrgang festhalten.
Erforderliche Angaben mit Träger und Ausbildungsstelle klären.
Wer an einem auswärtigen Lehrgang teilnimmt, steht währenddessen am eigenen Arbeitsplatz nicht zur Verfügung. Prüfen Sie daher auch den Betrieb, der während der Schulung weiterarbeitet. Welche Ersthelfenden sind dort tatsächlich anwesend und erreichbar? Beziehen Sie die Kursbesuche in diese Betrachtung ein, statt nur die spätere Qualifikation nach Abschluss zu sehen. Die Schulung dient dem künftigen Stand der Personen; die örtliche Versorgung braucht bereits während ihrer Abwesenheit eine geeignete Organisation.
Die Ausbildungsstelle benötigt den tatsächlichen Rahmen.
Vorgesehene Personen und vorhandene Nachweise benennen.
Nutzbare Bedingungen für Unterricht und Übungen erläutern.
Vollständigen Ablauf mit dem Betrieb abstimmen.
Der Kurs kann für die betriebliche Ersthelferfunktion in Betracht kommen, wenn er höchstens zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle besucht wurde. Beide Voraussetzungen werden geprüft. Bei einem offenen Fall ist der konkrete Nachweis mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger einzuordnen.
Die DGUV-Anforderungen nennen unter anderem ausreichendes Licht, geeignete Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten. Die geplante praktische Arbeit muss ebenfalls möglich sein. Beschreiben Sie der Schule den tatsächlichen Raum, damit sie die Durchführung konkret beurteilen kann.
Für jede tatsächlich geleistete Erste Hilfe wird eine Aufzeichnung vorgesehen. Sie bleibt fünf Jahre verfügbar und wird vertraulich behandelt. Organisieren Sie einen geeigneten betrieblichen Weg dafür und informieren Sie Beschäftigte darüber, wie sie diesen nutzen können.