Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 79341 Kenzingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

7,0 km vom Suchpunkt

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10,8 km vom Suchpunkt

10,9 km vom Suchpunkt

11,5 km vom Suchpunkt

Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder behandelt Erwachsene und Kinder. Dazu gehören passende praktische Lernmittel und eine zusätzliche Qualifizierung der Lehrkräfte. Die DGUV-Vorgaben beziehen diese Merkmale auf die besondere Schulungsform, wenn sie für Ihre Beschäftigten benötigt wird.
Wie viele Beschäftigte Ihres Kenzinger Unternehmens sollen teilnehmen, und welche bisherigen Ersthelferbescheinigungen liegen vor? Mit diesen Angaben besprechen Sie den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung bei der Ausbildungsstelle. Eine gemeinsame Inhouse-Schulung wird hinsichtlich Räumen, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich vereinbart.
Die Mitarbeiter brauchen den ganzen Lehrgang frei von anderen Aufgaben. Offene Kurse können einzelne Anmeldungen abdecken. Erfragen Sie vor der Buchung beim zuständigen Unfallversicherungsträger die Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule erfolgt nach dessen Verfahren. Stellen Sie die erforderlichen betrieblichen Angaben und Unterlagen vollständig zusammen und geben Sie den Teilnehmern die Informationen zu Ablauf und Zeitrahmen weiter.
| Angabe | Bezug |
|---|---|
| Sechzehn Unterrichtseinheiten | Zusätzliche Lehrkräftefortbildung |
| Kinderlehrgang | Besondere Schulungsform der Beschäftigten |
| Praktische Lernmittel | Zusätzliche Geräte und Material in kindgerechten Größen |
Die regulären Leistungen der Schulung umfassen nach den DGUV-Hinweisen die erforderlichen Ausbildungs- und Übungsmittel. Dazu kommen die vorgesehenen Teilnehmerinformationen und der Nachweis über den absolvierten Lehrgang. Die Bestandteile werden dem gebuchten Ausbildungsgegenstand zugeordnet.
Erforderliche Unterrichtsausstattung berücksichtigen.
Die vorgesehene Teilnahmebescheinigung zuordnen.
Für die besondere Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder verlangt der DGUV-Grundsatz eine zusätzliche Lehrkräftefortbildung von mindestens sechzehn Unterrichtseinheiten. Sie behandelt sowohl die strukturellen Merkmale dieser Schulungsform als auch kinderbezogene Notfälle und Kinderkrankheiten. Die Angabe bezeichnet eine zusätzliche Anforderung an die Unterrichtenden. Sie beschreibt nicht sechzehn weitere Unterrichtseinheiten, die Ihre Beschäftigten neben ihrem eigenen Lehrgang besuchen müssten. Entscheidend ist, auf wessen Qualifizierung sich die Zahl bezieht.
Diese Schulung vermittelt lebensrettende und einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen an Erwachsenen und Kindern. Zu den obligatorischen Themen zählen etwa Wundversorgung und die Kontrolle von Bewusstsein und Atmung. Der DGUV-Grundsatz verlangt zusätzlich ein Übungsgerät zur Wiederbelebung für Kinder, gegebenenfalls auch für Säuglinge. Für Demonstrationen ist außerdem Erste-Hilfe-Material in kindgerechten Größen vorgesehen. Die Ausstattung unterstützt damit den besonderen Altersbezug der praktischen Lerninhalte.
Unterrichtende und Teilnehmende haben unterschiedliche Angaben.
Die besondere Qualifizierung der Lehrkraft erkennen.
Den ausdrücklich benötigten Kinderlehrgang benennen.
Die zusätzliche kindgerechte Ausstattung berücksichtigen.
Der definierte Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen verbindet nach den DGUV-Hinweisen Themen zur Ersten Hilfe an Erwachsenen und Kindern.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.







Der DGUV-Grundsatz sieht für die Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder neun Unterrichtseinheiten vor. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pausen einzuplanen. Der Umfang ist von der Zusatzqualifizierung der Lehrkräfte zu unterscheiden.
Die reguläre betriebliche Schulung wird in Präsenz mit praktischen Aufgaben durchgeführt. Ein ausschließlich online vermitteltes Informationsangebot ersetzt diesen Rahmen nicht. Die konkrete Veranstaltung muss den persönlichen Besuch der vorgesehenen Beschäftigten ermöglichen.
Nach den DGUV-Hinweisen wird die betriebliche Teilnahmebescheinigung in deutscher Sprache ausgestellt. Eine weitere Sprachfassung kann ergänzend besprochen werden. Die Sprache des Unterrichts und die Sprache dieses Nachweises haben unterschiedliche Funktionen.