Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 73547 Lorch sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,2 km vom Suchpunkt

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Lorcher Arbeitgeber prüfen, welche geeignete Schulung ihre vorgesehenen Ersthelfenden benötigen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden berücksichtigt. Eine Inhouse-Durchführung wird mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle nach Gruppe und Lernort abgestimmt. Zum betrieblichen Auftrag gehört außerdem, die Erste-Hilfe-Einrichtungen am Standort zu organisieren.
Ein Lorcher Betrieb möchte mehrere Beschäftigte in einem offenen Lehrgang anmelden. Fragen Sie nach passenden Plätzen und lassen Sie die konkrete Teilnahme bestätigen. Vorhandene Nachweise helfen der Schule bei der Zuordnung zu Ausbildung oder Fortbildung.
Erhalten die Personen unterschiedliche Termine, sollten Unterrichtsort und Beginn jeweils eindeutig weitergegeben werden. Für eine spätere Gruppenschulung kann ein Inhouse-Angebot mit einem abgestimmten Raum angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert den Weg zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Erforderliche Arbeitgeberangaben und mögliche zusätzliche Kosten werden vor der Buchung geklärt.
Eine neue betriebliche Ersthelferaufgabe führt nicht automatisch für jede Person zu einer erneuten Grundausbildung. Anerkannte vorhandene Qualifikationen können für die Aufgabe relevant sein. Ein Führerscheinkurs kommt unter den DGUV-Voraussetzungen in Betracht, wenn er höchstens zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wurde. Der Arbeitgeber betrachtet diese konkreten Nachweise bei der Zuordnung; offene Anerkennungsfragen klärt er mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Aufgabe
Passenden Lehrgang für die Person bestimmen
Aufgabe
Besuch im Arbeitsablauf organisieren
Aufgabe
Erforderliche Mittel vor Ort nutzbar halten
Die Schule soll die geplante Durchführung beurteilen können.
Schulungsbedarf und Zahl der Gruppe nennen.
Nutzbare Möglichkeiten für Unterricht und Übungen erklären.
Organisatorische Rückfragen am Standort zuordnen.
Der zuständige Unfallversicherungsträger bestimmt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren. Stimmen Sie diese Frage für den tatsächlich benötigten Lehrgang ab. Die Ausbildungsstelle erhält die vorgesehenen Arbeitgeberangaben; besondere zusätzlich gewünschte Leistungen werden anhand des konkreten Angebots gesondert besprochen.
Trägerbedingungen zum benötigten Lehrgang prüfen.
Angaben und vereinbarten Leistungsumfang mit der Schule abstimmen.
Im Betrieb müssen die erforderlichen Mittel in ausreichender Menge vorhanden und leicht erreichbar sein. Die Ausstattung wird gegen schädigende Einflüsse geschützt; verbrauchtes oder unbrauchbar gewordenes Material muss ergänzt werden. Diese Anforderungen beziehen sich auf die tatsächliche betriebliche Ausstattung. Informieren Sie Beschäftigte über deren Erreichbarkeit und beziehen Sie die Aufbewahrung in die örtliche Organisation ein. So können vorhandene Kenntnisse mit den bereitgestellten Mitteln zusammenkommen.

Für betriebliche Ersthelfende ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie den absolvierten persönlichen Stand nachvollziehbar fest und berücksichtigen Sie ihn bei der weiteren Planung. Die fachliche Qualifizierung und die tatsächliche Verfügbarkeit der Ersthelfenden im Betrieb werden dabei zusammen betrachtet.
Beide Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Zusätzlich kommen im regulären betrieblichen Rahmen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Die konkret vereinbarten Zeiten und mögliche Wege werden bei der Planung der Beschäftigten berücksichtigt.
Die reguläre Fortbildung wird in Präsenz durchgeführt und umfasst praktische Aufgaben. Vorhandene Fähigkeiten werden dabei erneut aufgegriffen. Die Beschäftigten sollen diese Aufgaben selbst bearbeiten und Fragen mit der Lehrkraft klären können; ein reiner Informationsversand genügt dafür nicht.
Der Arbeitgeber trifft die personelle Entscheidung und organisiert die örtliche Erste Hilfe. Die Teilnahmebescheinigung zeigt den absolvierten Lehrgang. Sie legt jedoch nicht selbst fest, welche Beschäftigten im Arbeitsalltag für die Aufgabe vorgesehen und tatsächlich erreichbar sind.