Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 33165 Lichtenau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,5 km vom Suchpunkt

14,7 km vom Suchpunkt

15,1 km vom Suchpunkt

15,5 km vom Suchpunkt

15,9 km vom Suchpunkt

16,6 km vom Suchpunkt

Für Unternehmen in Lichtenau wird der Schulungsbedarf der Ersthelfenden nach ihren vorhandenen Qualifikationen bestimmt. Eine Inhouse-Anfrage beschreibt zusätzlich die gemeinsame Gruppe und den nutzbaren Raum. Die ermächtigte Ausbildungsstelle stimmt mit dem Arbeitgeber ab, wie der passende Lehrgang am Standort durchgeführt werden kann.
Ein Lichtenauer Betrieb möchte die Schulung mehrerer Beschäftigter zusammen planen. Fragen Sie intern ab, wer erstmals ausgebildet werden soll und für wen eine Fortbildung gebraucht wird. Mit diesem Bedarf kann die Schule geeignete Lehrgänge vorschlagen.
Bei einem Inhouse-Wunsch wird der tatsächliche Betriebsstandort mit Ortsteil und Anschrift genannt. Ein Raum wird mit dem Anbieter abgestimmt. Für einzelne Personen können offene Kurse passen. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Arbeitgeberangaben und zusätzliche Leistungen sollten vor der verbindlichen Anmeldung geklärt sein.
Der betriebliche Ersthelferbedarf und die zulässige Teilnehmerzahl eines Kurses beantworten verschiedene Fragen. Im regulären DGUV-Lehrgang lernen höchstens zwanzig Personen gemeinsam. Wird insgesamt mehr Schulung benötigt, besprechen Sie die Aufteilung mit der Ausbildungsstelle. Die einzelnen Teilnahmen werden anschließend auf den betrieblichen Bedarf bezogen. Eine große einmalige Kursanfrage legt für sich genommen noch nicht fest, welche Ersthelfenden später während der jeweiligen Arbeitszeiten verfügbar sind.
Die Schule soll den tatsächlichen Auftrag beurteilen können.
Vorhandene Ausbildung und anerkannte Vorbildung beschreiben.
Geplante Zahl der Teilnehmenden nennen.
Raum, Standort und nutzbaren Zeitraum abstimmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Unterlagen, übliche Ausbildungsmaterialien und die Teilnahmebescheinigungen gehören nach DGUV zum regulären Gebührenrahmen. Für die Übernahme der Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Wenn Sie ein Angebot prüfen, beziehen Sie diese Bestandteile ein und lassen Sie sich einen darüber hinausgehenden gesonderten Auftrag verständlich erläutern.
Enthaltene reguläre Kursbestandteile berücksichtigen.
Trägerbedingungen für die geplante Gruppe klären.
Die DGUV-Grundvorgabe bezieht sich auf anwesende Versicherte: Bei zwei bis zwanzig ist grundsätzlich eine Ersthelferperson erforderlich. Oberhalb von zwanzig gelten grundsätzlich fünf Prozent für Verwaltungs- und Handelsbetriebe und zehn Prozent für sonstige Betriebe. Besondere Regeln bestehen etwa für Kindertageseinrichtungen und Hochschulen. Ordnen Sie den tatsächlichen Betrieb diesem Rahmen zu. Bei wechselnder Anwesenheit wird der Bedarf nicht einfach aus einer einzigen Gesamtzahl aller Beschäftigten abgelesen.
Reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung finden in Präsenz statt. Neben Erklärungen bearbeitet die Gruppe praktische Aufgaben. Organisieren Sie die Teilnahme deshalb als eigenen Schulungsauftrag. Ein im Unternehmen stattfindender Lehrgang ist nicht bloß eine kurze Besprechung zwischen gewöhnlichen Arbeitsaufgaben.
| Frage | Planungsgrundlage |
|---|---|
| Welcher Lehrgang? | Tatsächlicher persönlicher Qualifikationsstand |
| Welche Gruppe? | Konkrete vorgesehene Teilnehmende |
| Welche Bedingungen? | Mit der Schule abgestimmter Lernort |
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung bestehen jeweils aus neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Dazu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Der Lernort im eigenen Unternehmen verändert diese Unterrichtsvorgaben nicht; planen Sie nach den vereinbarten vollständigen Zeiten.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Halten Sie die tatsächlich besuchten Lehrgänge für die einzelnen Personen nachvollziehbar fest. Daraus kann der Arbeitgeber den nächsten Schulungsbedarf ableiten und passende Teilnahmen rechtzeitig vorbereiten.
Teilen Sie der Ausbildungsstelle den Sprachbedarf der vorgesehenen Gruppe bereits bei der Anfrage mit. Die Beschäftigten müssen Erklärungen und praktische Aufgaben verstehen können. Ob eine geeignete Durchführung in der gewünschten Sprache möglich ist, wird vor der Beauftragung geklärt.