Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 77723 Gengenbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,5 km vom Suchpunkt

10,6 km vom Suchpunkt

13,3 km vom Suchpunkt

17,4 km vom Suchpunkt

18,2 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

Beim Lernen im betrieblichen Erste-Hilfe-Kurs kommen Übungsgeräte und austauschbare Teile zum Einsatz. Der DGUV-Grundsatz sieht eine auswechselbare Gesichtsmaske pro teilnehmender Person vor. Wenn die Zuordnung eines Teils unklar ist, hilft eine konkrete Frage an die Lehrkraft zum verwendeten Gerät.
Mit bisherigen Ersthelferbescheinigungen lässt sich Ausbildung oder Fortbildung passend bei einer Ausbildungsstelle besprechen. Nennen Sie die vorgesehenen Teilnehmer Ihres Gengenbacher Betriebs. Fragen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger nach den Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule folgt dessen Verfahren.
Für einen Inhouse-Auftrag sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Sorgen Sie im Unternehmen dafür, dass alle Teilnehmer den gesamten Lehrgang besuchen können und andere Aufgaben übernommen werden. Offene Kurse können einzelne Anmeldungen abdecken. Geben Sie den Beschäftigten die Informationen zum Ablauf und zu den benötigten Unterlagen weiter und halten Sie die erforderlichen betrieblichen Angaben für die Abwicklung vollständig bereit.
Der DGUV-Grundsatz verlangt funktionsfähige und vollständige Demonstrations- und Übungsmaterialien. Falls bei einer eigenen Aufgabe eine Anzeige oder Reaktion des Geräts unverständlich bleibt, beschreiben Sie der Lehrkraft das beobachtete Verhalten. Nennen Sie das betreffende Gerät und den Moment, in dem die Rückmeldung aufgetreten ist. Bevor Sie unbekannte Einstellungen verändern, lassen Sie sich deren Bedeutung erklären. Dadurch wird zunächst geklärt, welche Information das verwendete Unterrichtsmittel tatsächlich vermittelt.
Die konkrete Ausstattung liefert den Bezug.
Das für die eigene Übung vorgesehene Teil erkennen.
Die unklare Anzeige oder Reaktion beschreiben.
Die Bedeutung am vorhandenen Gerät klären.
Der DGUV-Grundsatz verlangt, die verwendeten Gesichtsmasken auf der Lehrgangsdokumentation zu vermerken, damit ihre Desinfektion zurückverfolgt werden kann. Das Hygieneplan-Beispiel nennt hierzu eine Codierung der Maske beziehungsweise Charge. Eine Kennzeichnung am Übungsteil kann somit eine organisatorische Funktion für die Aufbereitung haben. Wenn Ihnen eine solche Markierung auffällt, ist sie im Zusammenhang mit dem verwendeten Unterrichtsmaterial zu betrachten. Die Zuordnung unterstützt die nachvollziehbare Dokumentation seiner hygienischen Aufbereitung.
Für betriebliche Ersthelfende gilt grundsätzlich eine Fortbildung im Abstand von zwei Jahren. Sie findet bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle statt.
Die reguläre Schulung umfasst erforderliche Unterrichtsmaterialien, deren Reinigung und Desinfektion sowie die vorgesehenen Teilnehmerinformationen und die Teilnahmebescheinigung. Diese Bestandteile gehören zum beschriebenen Leistungsumfang der betrieblichen Lehrgänge.
Erforderliche Ausstattung berücksichtigen.
Informationsschrift und Bescheinigung zuordnen.
Einordnung
Auswechselbares Unterrichtsmaterial
Einordnung
Rückmeldung des benutzten Modells
Einordnung
Ansprechperson zur Aufgabe und Ausstattung
Beide Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen. Dieser Rahmen gilt auch für einen regulären Lehrgang, der ausdrücklich als Inhouse-Veranstaltung vereinbart wird.
Ein bereits absolvierter Führerscheinkurs kann berücksichtigt werden, wenn er bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattfand und nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Prüfen Sie dafür die konkrete Schulung und ihre Bescheinigung.
Die Bestellung betrieblicher Ersthelfender ist an keine vorgeschriebene Form gebunden. Die DGUV empfiehlt jedoch eine schriftliche Bestellung. Damit wird die Übernahme der Aufgabe innerhalb des Unternehmens ausdrücklich festgehalten.