Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09366 Stollberg/Erzgeb. sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

10,5 km vom Suchpunkt

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14,8 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

15,7 km vom Suchpunkt

Die Ersthelferausbildung beschreibt konkrete praktische Lernaufgaben; dazu zählt der DGUV-Grundsatz den Druckverband am Arm als Teilnehmerübung. Stollberger Betriebe können diesen Punkt dem Ausbildungsprogramm zuordnen. Die Unterweisung der Belegschaft hat daneben einen eigenen Gegenstand: Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen sowie akuten Erkrankungen im Unternehmen.
Ein Stollberger Betrieb möchte die organisatorische Vorbereitung eines Inhouse-Kurses abschließen. Benennen Sie eine Person, die am Unterrichtstag für Raum und Zugang erreichbar ist. Die Schule sollte die vollständige Anschrift und den endgültigen Stand der Gruppe rechtzeitig erhalten.
Ausbildung oder Fortbildung werden den tatsächlichen Beschäftigten zugeordnet. Einzelne offene Kursplätze können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und den direkten Abrechnungsweg berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten werden vor der verbindlichen Zusage zum konkreten Auftrag geklärt, damit die interne Planung verlässlich bleibt.

Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Druckverband am Arm | Eine konkrete praktische Lernaufgabe |
| Teilnehmerübung | Die eigene Tätigkeit der Lernenden im Lehrgang |
| Unfall und Erkrankung | Die Anlässe der betrieblichen Unterweisung |
Die praktische Ausbildungsübersicht im DGUV-Grundsatz nennt den Druckverband am Arm als Teilnehmerübung. Die Bezeichnung verbindet einen konkreten Lerninhalt mit der Tätigkeit der Lernenden im Lehrgang. Bei der Beschreibung des Programms lässt sich dieser Punkt daher als praktische Übung einordnen. Die Übersicht benennt damit nicht nur allgemein Wundversorgung, sondern eine einzelne dafür vorgesehene Lernaufgabe innerhalb der Ausbildung.
Ausbildungsthema und betriebliche Unterweisung haben unterschiedliche Aufgaben.
Die praktische Lernaufgabe der Ausbildung zuordnen.
Die Tätigkeit der Lernenden im Lehrgang erkennen.
Unfälle und akute Erkrankungen einbeziehen.
Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gibt ihre Übernahmebedingungen vor.
Die benötigten Abrechnungsangaben erfragen.
Die Unterlagen dem tatsächlichen Lehrgang zuordnen.
Die mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen betrifft nach den DGUV-Hinweisen sowohl Unfälle als auch akute Erkrankungen. Der Informationsrahmen ist damit nicht auf ein einzelnes Verletzungsereignis beschränkt. Bei der Erläuterung der betrieblichen Ersten Hilfe werden die tatsächlichen Einrichtungen und vorgesehenen Verhaltensweisen für beide Anlässe verständlich zugeordnet. Die Aussage beschreibt die Information der Beschäftigten im Unternehmen und nicht nur die Teilnahme ausgewählter Ersthelfer an einem Lehrgang.

Ausbildung und Fortbildung bestehen jeweils aus neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten pro Einheit. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Die beiden Lehrgangsarten werden nach dem jeweiligen Qualifizierungsschritt angefragt.
Die Bescheinigung setzt regelmäßige Teilnahme voraus und die Überzeugung der Lehrkraft, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen. Diese Kriterien beziehen sich auf den tatsächlichen Lehrgangsbesuch der betreffenden Person.
Für Aufzeichnungen über Hilfeleistungen nennt die DGUV eine Aufbewahrungsdauer von fünf Jahren. Die Angaben werden vertraulich behandelt und vor unbefugter Einsicht geschützt. Der Bezug ist die tatsächlich geleistete Hilfe im Betrieb.
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