Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 73642 Welzheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,6 km vom Suchpunkt

14,1 km vom Suchpunkt

15,5 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

23,1 km vom Suchpunkt

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Die Unterrichtsausstattung für Welzheimer Beschäftigte umfasst nach dem DGUV-Grundsatz auch ein Paar Einmalhandschuhe je teilnehmender Person. Für die gesonderte Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder sind darüber hinaus besondere Materialien vorgesehen. Die Materialangabe wird auf den tatsächlich angefragten Lehrgang bezogen.
Erfragen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger, ob für Ihre vorgesehenen Teilnehmer eine Übernahme der Lehrgangsgebühren möglich ist. Maßgeblich sind seine Voraussetzungen und das Abrechnungsverfahren. Eine ermächtigte Schule kann nach diesen Bedingungen direkt abrechnen.
Mit den bisherigen Ersthelferbescheinigungen bespricht Ihr Welzheimer Unternehmen Ausbildung oder Fortbildung bei der Ausbildungsstelle. Eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung wird hinsichtlich Räumen, Teilnehmerzahl und Durchführung ausdrücklich vereinbart. Für einzelne Personen können offene Kurse infrage kommen. Während der ganzen Schulung müssen die Beschäftigten von anderen Aufgaben frei sein. Stellen Sie die benötigten betrieblichen Unterlagen vollständig bereit und informieren Sie die Gruppe rechtzeitig über Ablauf und Zeitrahmen.
Allgemeine und besondere Ausstattung passend lesen.
Das tatsächlich bereitgestellte persönliche Material ansprechen.
Den ausdrücklich benötigten besonderen Kurs benennen.
Die für diesen Lehrgang vorgesehenen Materialien zuordnen.
Für die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder nennt der DGUV-Grundsatz zusätzliche Übungsgeräte zur Wiederbelebung für Kinder und gegebenenfalls Säuglinge. Hinzu kommt Material in für Kinder geeigneten Größen zur Demonstration. Wenn gerade dieser gesonderte Lehrgang für Ihre Beschäftigten benötigt wird, gehört die entsprechende Ausstattung zum fachlichen Rahmen. Die Beschreibung betrifft diese angefragte Schulungsart; eine allgemeine Materialliste eines anderen Lehrgangs erläutert deren zusätzliche Ausstattung noch nicht.
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Ein Paar Handschuhe | Vorgesehen je teilnehmender Person |
| Kinder-Übungsgeräte | Zusätzliche Ausstattung des besonderen Lehrgangs |
| Materialgröße | Dem betreffenden Demonstrationsmaterial zugeordnet |
Der DGUV-Grundsatz nennt bei den Unterrichtsmaterialien ein Paar Einmalhandschuhe je teilnehmender Person. Das Material gehört damit zur vorgesehenen persönlichen Ausstattung im Lehrgang. Wenn Sie dazu eine Frage haben, benennen Sie die Handschuhe, die Ihnen tatsächlich für die Aufgabe bereitgestellt wurden. Eine konkrete Frage kann beispielsweise die passende Größe betreffen. Besprechen Sie den Punkt mit der Lehrkraft, statt aus der allgemeinen Materialbezeichnung schon alle Eigenschaften des vorhandenen Paars abzuleiten.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle fortgebildet.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Nach den DGUV-Hinweisen gehören erforderliche Ausbildungs- und Übungsmaterialien zum regulären Leistungsumfang. Teilnehmerinformationen, geeignete Medien und die vorgesehene Bescheinigung zählen ebenfalls zu den Bestandteilen der betrieblichen Schulung.
Notwendige Mittel für Unterricht und Übungen zuordnen.
Teilnehmerinformationen, Medien und Bescheinigung berücksichtigen.

Beide Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Dieser reguläre Umfang wird auch bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Schulung berücksichtigt.
Die DGUV sieht für reguläre betriebliche Lehrgänge Präsenz mit praktischen Aufgaben vor. Reine Online-Wissensvermittlung ersetzt diesen Unterricht nicht. Die vorgesehene persönliche Teilnahme wird daher für die betreffenden Beschäftigten organisiert.
Bei der Lehrgangswahl können anerkannte medizinische oder rettungsdienstliche Qualifikationen berücksichtigt werden. Eine neu übernommene Ersthelferfunktion allein verlangt nach den DGUV-Hinweisen nicht automatisch von jeder Person eine erneute Grundausbildung.