Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 78234 Engen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,8 km vom Suchpunkt

12,7 km vom Suchpunkt

13,0 km vom Suchpunkt

14,4 km vom Suchpunkt

18,4 km vom Suchpunkt

19,8 km vom Suchpunkt

Für Engener Betriebe beginnt die Schulungsplanung mit den Personen, die im Arbeitsalltag für Erste Hilfe gebraucht werden. Der Arbeitgeber betrachtet den betrieblichen Bedarf und die vorhandenen Qualifikationen. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle wird für geeignete Ausbildung, Fortbildung oder eine abgestimmte Inhouse-Durchführung beauftragt.
Ein Engener Team soll am Betriebsstandort geschult werden, der Tagesablauf ist aber noch nicht abgestimmt. Fragen Sie die Schule nach dem vorgesehenen Beginn und dem organisatorischen Rahmen. Die Beschäftigten sollten für die vollständige Teilnahme eingeplant sein.
Raum und praktische Vorbereitung werden mit dem Anbieter besprochen. Eine vor Ort erreichbare Person kann den Zugang ermöglichen und Rückfragen beantworten. Ausbildung und Fortbildung werden nach Bedarf der Gruppe gewählt. Lassen Sie sich die benötigten Angaben zur betrieblichen Anmeldung, mögliche direkte Gebührenabrechnung und zusätzliche Kosten vor der Buchung erläutern.
Eine Schulung im Unternehmen braucht eine klare räumliche Vereinbarung. Nennen Sie der Ausbildungsstelle den vorgesehenen Raum und erläutern Sie, wie er während des Lehrgangs verfügbar ist. Unterrichtsmaterial und praktische Aufgaben müssen dort passend eingesetzt werden können. Regeln Sie intern, wie die Lehrkraft Zugang erhält und wer bei organisatorischen Rückfragen erreichbar ist. Damit wird aus einer allgemeinen Inhouse-Idee eine konkret prüfbare Anfrage.
Nach DGUV Vorschrift 1 ist bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten grundsätzlich eine Ersthelferperson erforderlich. Bei mehr als zwanzig gelten grundsätzlich fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und zehn Prozent in sonstigen Betrieben. Für bestimmte Einrichtungen, etwa Kindertageseinrichtungen und Hochschulen, bestehen besondere Vorgaben. Maßgeblich ist daher der zutreffende betriebliche Rahmen. Eine Zahl aus der gesamten Personalliste beantwortet noch nicht, welche Personen zu einer konkreten Arbeitszeit anwesend sind.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Unfallversicherungsträger regeln, für wen und nach welchem Verfahren Lehrgangsgebühren übernommen werden. Fragen Sie deshalb nach den Bedingungen für Ihren tatsächlichen Bedarf und stimmen Sie die Unterlagen mit der Ausbildungsstelle ab. Die interne Planung berücksichtigt daneben mögliche weitere vereinbarte Aufwendungen und den Einsatz der Beschäftigten während des Schulungstags.
Zutreffenden Träger und übernahmefähige Teilnahmen klären.
Geforderte Arbeitgeberunterlagen für die Schule bereitstellen.
| Entscheidung | Bezug |
|---|---|
| Wie viele Ersthelfende? | Anwesenheit und zutreffender betrieblicher Rahmen |
| Welcher Lehrgang? | Persönliche Qualifikation |
| Wo findet er statt? | Offener Kurs oder vereinbarter Inhouse-Ort |
Vor der Buchung werden mehrere Fragen geklärt.
Vorhandene anerkannte Nachweise sichten.
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung abstimmen.
Verfügbarkeit der Ersthelfenden weiterhin organisieren.
Ausbildung und Fortbildung werden regulär in Präsenz durchgeführt. Beschäftigte bearbeiten praktische Aufgaben mit Anleitung, statt lediglich Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Bei der Vorbereitung sollten sie wissen, für welchen Lehrgang sie eingeplant sind und dass ihre aktive Teilnahme zum Schulungsauftrag gehört.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.







Hilfe muss herbeigerufen und an den richtigen Ort geleitet werden können. Prüfen Sie die dafür vorgesehenen Einrichtungen und organisatorischen Maßnahmen am tatsächlichen Standort. Ein Lehrgang vermittelt die fachlichen Grundlagen; die Erreichbarkeit im eigenen Betrieb wird zusätzlich organisiert.
Der reguläre Schulungsumfang ändert sich durch den Lernort nicht: Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Die Betriebsadresse spart keine Unterrichtseinheiten. Hinzu kommen die vorgesehenen Pausen, die im betrieblichen Standard insgesamt mindestens 45 Minuten betragen.
Ja, anerkannte Vorkenntnisse können für die betriebliche Ersthelferfunktion relevant sein. Prüfen Sie die konkreten Nachweise, bevor eine erneute Grundausbildung bestellt wird. Bei Unsicherheit hilft eine Einordnung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger, statt allein aus dem Stellenwechsel einen Kurs abzuleiten.