Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 77866 Rheinau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,2 km vom Suchpunkt

11,1 km vom Suchpunkt

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Rheinau · Baden-Württemberg
Auch für eine kleine Gruppe Ihres Rheinauer Betriebs bleibt der reguläre Unterrichtsumfang von neun Einheiten zu je 45 Minuten maßgeblich. Im Lernprogramm gehört außerdem der Notruf in ein Fallbeispiel. Für das Bearbeiten dieser Aufgabe werden die tatsächlichen Übungsanweisungen der Lehrkraft verwendet.

Hat Ihr Rheinauer Betrieb mehrere Bereiche, sammeln Sie die Schulungsanfragen an einer zuständigen Stelle. Benötigt werden die vorgesehenen Teilnehmer und ihre bisherigen Ersthelferbescheinigungen. Mit der Ausbildungsstelle können Sie daraus Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen.
Für eine Inhouse-Schulung vereinbaren Sie Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich. Klären Sie intern die Vertretung der laufenden Aufgaben, damit alle den kompletten Lehrgang besuchen können. Einzelne Mitarbeiter können auch offene Kurse nutzen.
Ob Gebühren übernommen werden, klären Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger. Dessen Voraussetzungen gelten auch für die direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule. Bereiten Sie die verlangten betrieblichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig vor der Buchung vollständig vor.
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Wenige Teilnehmende | Größe der vorgesehenen Gruppe |
| Neun Einheiten | Regulärer Umfang der betreffenden Schulung |
| Notruf im Fallbeispiel | Angeleitete Aufgabe des Unterrichts |
Für den regulären Lernbesuch.
Die tatsächlich vorgesehenen Teilnahmen benennen.
Den regulären Rahmen berücksichtigen.
Die Anweisung für die dargestellte Kommunikation verstehen.
Die eigenen Aufwendungen für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Eine mögliche Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger betrifft eine andere Kostenposition.
Entgeltfortzahlung und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Die Übernahmevoraussetzungen des zuständigen Trägers prüfen.

Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle fortgebildet.
Der DGUV-Grundsatz führt den Notruf als Aufgabe innerhalb eines Fallbeispiels auf. Wenn dabei eine Kommunikation nachgestellt wird, richten Sie sich nach dem Übungsauftrag der Lehrkraft. Bei einer unklaren Angabe können Sie fragen, wer im Beispiel welche Rolle übernimmt und wie die Kommunikation im Unterricht dargestellt wird. Aus einer solchen Aufgabe sollte nicht eigenständig ein tatsächlicher Anruf gemacht werden. Die konkrete Gestaltung wird vor dem Bearbeiten im Lehrgang geklärt.
Für reguläre Ausbildung und Fortbildung nennt die DGUV jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Eine kleine Zahl angemeldeter Beschäftigter ist eine Angabe zur Gruppe und für sich keine andere Festlegung dieses Umfangs. Wenn Sie nur wenige Teilnahmen vorbereiten, fragen Sie nach einem geeigneten regulären Lehrgang. Halten Sie in der Anfrage erkennbar auseinander, wie viele Personen teilnehmen sollen und welche Schulungsart für sie benötigt wird.
Die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung erfordern Präsenz mit praktischen Aufgaben. Reine Online-Wissensvermittlung ersetzt diesen Unterricht nicht. Die betreffenden Beschäftigten benötigen eine entsprechende persönliche Teilnahme am geeigneten Lehrgang.
Die DGUV nennt einen höchstens zwei Jahre zurückliegenden Kursbesuch und die Durchführung bei einer entsprechend ermächtigten Ausbildungsstelle als gemeinsame Voraussetzungen. Prüfen Sie diese Bedingungen an den tatsächlich vorhandenen Unterlagen der Person.
Die DGUV nennt für den regulären betrieblichen Lehrgang eine Bescheinigung in deutscher Sprache. Wünschen Sie zusätzlich eine andere Sprachfassung, wird deren Möglichkeit gesondert mit der Ausbildungsstelle besprochen.