Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08297 Zwönitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,5 km vom Suchpunkt

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9,5 km vom Suchpunkt

15,2 km vom Suchpunkt

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Zwönitz · Sachsen
Der DGUV-Grundsatz beschreibt die praktischen Inhalte der Ersthelferausbildung mit unterschiedlichen Lernformen. Für Zwönitzer Betriebe lassen sich daraus konkrete Themen einordnen: Die Rettung aus einem Gefahrenbereich wird demonstriert; das Feststellen von Bewusstsein und Atemfunktion ist als Teilnehmerübung vorgesehen. Die Angaben betreffen die Vermittlung im angeleiteten Unterricht.

Ein Zwönitzer Unternehmen möchte neue Beschäftigte für Erste Hilfe einplanen. Prüfen Sie vorhandene Nachweise und fragen Sie die Schule nach dem passenden Ausbildungs- oder Fortbildungsstand. Mit dem geklärten Bedarf lassen sich konkrete Lehrgänge suchen.
Für einzelne Personen werden offene Kursplätze angefragt. Eine Gruppe kann einen Inhouse-Tag mit abgestimmtem Raum und Standort vereinbaren. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die Arbeitgeberangaben zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten gehören vor der verbindlichen Buchung zum tatsächlichen Angebot geklärt.
In der Ausbildungsübersicht des DGUV-Grundsatzes sind das Feststellen des Bewusstseins und das Feststellen der Atemfunktion als Teilnehmerübungen aufgeführt. Die Lernenden befassen sich damit praktisch mit diesen grundlegenden Unterrichtsthemen. Die Bezeichnung Teilnehmerübung beschreibt ihre eigene Tätigkeit im Lehrgang. Bei der Einordnung des Programms werden diese praktischen Lernaufgaben von einer reinen Vorführung durch die Lehrkraft unterschieden; beide Formen gehören zur beschriebenen Unterrichtsgestaltung.
Die Inhaltsübersicht benennt konkrete praktische Bestandteile.
Das Thema der Vorführung zuordnen.
Die vorgesehene Teilnehmerübung erkennen.
Die praktische Lernaufgabe einordnen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Rettung aus dem Gefahrenbereich | Demonstration durch die Lehrkraft |
| Feststellen des Bewusstseins | Teilnehmerübung im Lehrgang |
| Feststellen der Atemfunktion | Teilnehmerübung im Lehrgang |
Der DGUV-Grundsatz führt das Kennen der Rettung aus einem Gefahrenbereich einschließlich des Straßenverkehrs als Lernziel der Ausbildung auf. In der praktischen Übersicht ist dafür eine Demonstration durch die Lehrkraft vorgesehen. Thema und Lernform werden damit gemeinsam beschrieben. Die Teilnehmenden lernen den Gegenstand im angeleiteten Unterricht kennen.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten sind nach den DGUV-Hinweisen vom Arbeitgeber zu tragen.
Die Bedingungen für die Übernahme der Lehrgangsgebühren erfragen.
Die eigenen Personal- und Fahrtkosten in die Planung aufnehmen.

Beide Lehrgangsarten umfassen neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Die gemeinsame Zeitangabe ersetzt nicht die Zuordnung der Personen zur benötigten Ausbildung oder Fortbildung.
Der DGUV-Grundsatz nennt unter anderem Namen, Vornamen und Geburtsdatum der teilnehmenden Person sowie Angaben zu Lehrgang, Lehrkraft und ermächtigter Stelle. Diese Angaben beziehen den vorgesehenen Nachweis auf die Person und die konkrete Ausbildung.
Für diese Aufzeichnungen nennt die DGUV eine Aufbewahrungsdauer von fünf Jahren. Sie werden vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Die Frist betrifft die Dokumentation tatsächlich geleisteter Hilfe im Betrieb.