Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97828 Marktheidenfeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,4 km vom Suchpunkt

22,0 km vom Suchpunkt

22,4 km vom Suchpunkt

23,8 km vom Suchpunkt

24,3 km vom Suchpunkt

24,8 km vom Suchpunkt

Die Ersthelferausbildung behandelt Verletzungen und unterschiedliche akute Erkrankungen. Marktheidenfelder Betriebe können die beschriebenen Themen dem vorgesehenen Unterricht zuordnen. Der DGUV-Grundsatz unterscheidet dabei praktische Vermittlungsformen: Bei einer Demonstration führt die Lehrkraft vor, bei einer Teilnehmerübung werden die Lernenden selbst tätig. Beides beschreibt den Ausbildungsrahmen des Lehrgangs.
Ein Marktheidenfelder Betrieb möchte ein Angebot für Unterricht am Arbeitsplatz prüfen. Beschreiben Sie der Schule den tatsächlichen Raum und die geplante Teilnehmerzahl. Der Anbieter kann erläutern, welche Vorbereitung für die praktischen Übungen benötigt wird.
Für einen bestätigten Inhouse-Tag werden Anschrift und organisatorischer Kontakt abgestimmt. Einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge anfragen. Die passende Ausbildung oder Fortbildung richtet sich nach vorhandenen Nachweisen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen und gesonderte Kosten sollten vor der verbindlichen Zusage zum konkreten Auftrag geklärt sein.
Worauf achten?
Einen Themenbereich der Ausbildung
Worauf achten?
Die Vorführung durch die Lehrkraft
Worauf achten?
Die praktische Tätigkeit der Lernenden
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse gibt die Bedingungen für die Übernahme von Lehrgangsgebühren vor.
Die Anforderungen an die Abrechnungsangaben klären.
Die Unterlagen mit der Schule dem tatsächlichen Lehrgang zuordnen.
Der DGUV-Grundsatz nennt neben Verletzungen auch hirnbedingte Störungen, Atemstörungen und kreislaufbedingte Störungen als Themen der Ausbildung. Zu den Beispielen gehören Schlaganfall, Krampfanfall, Asthma bronchiale, Herzinfarkt und Stromunfälle. Die Themenübersicht zeigt damit, dass der Lehrgang unterschiedliche Arten von Notfallsituationen behandelt. Bei einer Inhaltsbeschreibung können diese Begriffe den jeweiligen Themenbereichen zugeordnet werden, statt Erste Hilfe ausschließlich mit einer sichtbaren Wunde zu verbinden.
In den praktischen Übersichten des DGUV-Grundsatzes stehen die Kürzel AD und TÜ für unterschiedliche Unterrichtsformen. AD bezeichnet die Demonstration durch die ausbildende Person, TÜ eine Teilnehmerübung. Die Angaben beschreiben damit, wer bei der praktischen Vermittlung tätig wird. Beim Lesen einer Inhaltsübersicht können diese Begriffe die vorgesehene Lernform erklären.
Inhaltsbereich und Vermittlungsform erklären verschiedene Angaben.
Verletzungen und akute Erkrankungen einordnen.
Die Vorführung der Lehrkraft erkennen.
Die eigene praktische Lernaufgabe zuordnen.
Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause sind zusätzlich vorgesehen. Die Zeitangaben beschreiben den regulären Rahmen der jeweiligen Qualifizierung und nicht eine betriebliche Ersthelferquote.
Nach dem DGUV-Grundsatz wird jeder teilnehmenden Person eine Informationsschrift zu den Lehrinhalten ausgehändigt. Sie entspricht inhaltlich mindestens dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Medien dürfen die Printfassung ergänzen, aber nicht ersetzen.
Die DGUV nennt keine verbindliche Form und empfiehlt die schriftliche Bestellung. Der Arbeitgeber wählt die betreffenden Personen aus und überträgt ihnen die Ersthelferaufgabe im Unternehmen; die Zuordnung bezieht sich auf diese Personen.
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