Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 25348 Glückstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,9 km vom Suchpunkt

12,4 km vom Suchpunkt

13,8 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

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16,2 km vom Suchpunkt

Der Unterricht für Beschäftigte Ihres Glückstädter Betriebs betrachtet auch das eigene Schutzverhalten der Helfenden. Dieses Lernziel bleibt in der Fortbildung vorgesehen. Die praktische Übersicht nennt außerdem die Einhelfermethode und beschreibt für die AED-Einbindung in der Fortbildung eine Übung in der Zweihelfermethode.
Neue Ersthelfer und bereits geschulte Beschäftigte bringen unterschiedliche Nachweise mit. Stellen Sie diese für Ihr Glückstädter Unternehmen zusammen und besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle Ausbildung oder Fortbildung. Die Zahl der vorgesehenen Personen hilft bei der weiteren Planung.
Stimmen Sie Räume, Gruppengröße und Durchführung ab. Alle Teilnehmer brauchen die gesamte Schulungszeit frei von anderen Aufgaben; offene Lehrgänge können einzelne Anmeldungen ergänzen. Klären Sie vor der Buchung beim zuständigen Unfallversicherungsträger, ob eine Gebührenübernahme nach seinen Bedingungen möglich ist. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule erfolgt nach dessen Verfahren. Halten Sie die erforderlichen betrieblichen Angaben bereit und geben Sie die angeforderten Unterlagen vollständig weiter.
| Frage | Bezug |
|---|---|
| Eigenes Schutzverhalten | Lernziel in Ausbildung und Fortbildung |
| Einhelfermethode | Schwerpunkt beziehungsweise Wiederholung |
| Zweihelfermethode | Genannte Übungsform der AED-Einbindung in der Fortbildung |
Die mögliche Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren durch den zuständigen Unfallversicherungsträger ist von Lohn und Fahrtkosten zu unterscheiden. Diese weiteren Kosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die Voraussetzungen des zuständigen Trägers beachten.
Die vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten berücksichtigen.
Die praktische Übersicht der Grundausbildung nennt bei der Wiederbelebung einschließlich Beatmung den Schwerpunkt Einhelfermethode. In der Fortbildung ist deren Wiederholung ausdrücklich aufgeführt. Daneben wird dort die Einbindung eines AED als Teilnehmerübung in der Zweihelfermethode beschrieben. Lesen Sie die Methodenangabe deshalb bei der jeweiligen Aufgabe mit. Aus dem Begriff Fortbildung allein folgt nicht, dass die zuvor erlernte Einhelfermethode im Unterricht überhaupt nicht mehr vorkommt.
Eigene Sicherheit und eigenes Schutzverhalten sind nach dem DGUV-Grundsatz Lernziele sowohl der Ausbildung als auch der Fortbildung. Als Beispiele nennt der Rahmen das Absichern einer Unfallstelle und Hygieneaspekte. Das Thema gehört damit nicht ausschließlich zum ersten Kontakt mit Erster Hilfe. Bei der Vorbereitung einer Fortbildung kann eine Frage zum Eigenschutz weiterhin ihren Platz haben. Die fachliche Bearbeitung richtet sich nach dem vorgesehenen Lehrgang und der dort behandelten Situation.
Die Fortbildung greift grundlegende Lernbereiche wieder auf.
Auch im Fortbildungsrahmen berücksichtigen.
Die ausdrücklich genannte Wiederholung erkennen.
Die Methodenangabe bei der jeweiligen Aufgabe lesen.
Für betriebliche Ersthelfende gilt in der Regel eine Fortbildung im Abstand von zwei Jahren bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Zusätzlich werden Pausen berücksichtigt. Der DGUV-Grundsatz sieht mindestens drei Pausen vor, deren Gesamtdauer mindestens 45 Minuten beträgt.
Die DGUV nennt als gemeinsame Bedingungen einen höchstens zwei Jahre zurückliegenden Besuch und die Schulung bei einer entsprechend ermächtigten Stelle. Beide Voraussetzungen werden am tatsächlich vorhandenen Nachweis der vorgesehenen Person betrachtet.
Nach den DGUV-Hinweisen besteht keine verbindlich vorgeschriebene Form. Empfohlen wird eine schriftliche Bestellung durch den Arbeitgeber. Dieser Vorgang bezieht sich auf die Zuordnung der Ersthelferaufgabe im Unternehmen.